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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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der Angeklagte sämtliche Gesichtspunkte aufzuführen, die aus seiner Sicht den<br />

Eindruck der Befangenheit begründen. Dabei hat er unter Umständen weit<br />

auszuholen <strong>und</strong> alles das zu schildern, was sich beispielsweise in der<br />

Hauptverhandlung ereignet hat. Denn über diesen Antrag wird ein Richter<br />

entscheiden, der in der Hauptverhandlung nicht anwesend war. Er ist daher auf<br />

die Informationen des Angeklagten in seinem Antrag angewiesen.<br />

Der Richter muss den Antrag dem hierfür zuständigen Richter vorlegen. Hält<br />

dieser den Antrag für begründet, ist der Prozess geplatzt, mit dem befangenen<br />

Richter kann er nicht fortgesetzt werden. Er wird Wochen oder Monate später mit<br />

einem anderen Richter fortgeführt werden. Hält der entscheidende Richter den<br />

Befangenheitsantrag für unbegründet, wird das Verfahren mit dem alten Richter<br />

fortgesetzt.<br />

Kein Antrag ist erforderlich, wenn sich die Befangenheit auf die<br />

Beziehung des<br />

Richters zum Angeklagten oder Geschädigten stützt. Ein Richter kann nicht über<br />

den Mord an seiner eigenen Frau urteilen. Er ist auch ungeeignet, wenn ein naher<br />

Angehöriger als Angeklagter vor ihm steht. Das Gesetz schließt ihn automatisch<br />

in solchen Konstellationen aus. Der Richter hat sich selbst abzulehnen. Tut er das<br />

nicht, kann der Angeklagte immer noch ein Befangenheitsgesuch stellen.<br />

7.) Wann wird vertagt?<br />

Das Gericht hat solange zu verhandeln, bis es zu einem Urteil kommt. Klappt dies<br />

nicht an einem Tage, muss die Sache vertagt werden. Sind viele Zeugen zu<br />

hören, ist dies schon von Anfang an vorhersehbar. Das Gericht wird daher<br />

mehrere Verhandlungstage anberaumen.<br />

Wird der Prozess fortgesetzt, heißt die Vertagung Unterbrechung. Das bedeutet,<br />

dass am nächsten Verhandlungstage da weiter gemacht wird, wo am letzten<br />

aufgehört wurde. Eine Unterbrechung kann allerdings längstens für<br />

zehn Tage<br />

erfolgen. Spätestens danach muss der nächste Verhandlungstag stattfinden.

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