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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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anderen als dem Täter braucht er den Traum nicht zu wünschen. Er war<br />

befangen - so ein bekanntes Beispiel aus der Rechtsprechung des<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshofs.<br />

Immer wenn der Richter Bemerkungen zum besten gibt, dass er sich schon ein<br />

bestimmtes abschließendes Bild gemacht hat, ist er voreingenommen. Der<br />

Anschein reicht aus. "Angeklagter, immer wenn Sie den M<strong>und</strong> aufmachen, lügen<br />

Sie doch", ist eine Bemerkung des Richters, die verrät, dass er dem Angeklagten<br />

kein Wort glaubt, egal, was er in Zukunft von sich gibt. Erlaubt ist dem Richter<br />

allenfalls eine vorläufige Bewertung dessen, was schon in der Hauptverhandlung<br />

geschehen ist. Der Unterschied ist dem Laien nicht auf Anhieb erkennbar. Wenn<br />

der Richter dem Angeklagten lediglich entgegenhält, dass er ihm das bisher<br />

Gesagte aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nur schwer glauben könne,<br />

bleibt er für zukünftige Argumente noch offen <strong>und</strong> ist nicht voreingenommen..<br />

Der Anschein der Befangenheit kann sich auch aus Verhaltensweisen außerhalb<br />

der Hauptverhandlung ergeben. Der Angeklagte hört beispielsweise von seinem<br />

Arbeitgeber, dass der Richter eine Woche vor der Hauptverhandlung dort<br />

angerufen hat, um sich nach den Namen bestimmter Zeugen zu erk<strong>und</strong>igen. Als<br />

er erfährt, dass der Angeklagte nach wie vor bei dem Arbeitgeber angestellt ist,<br />

soll der Richter gesagt haben "Wie können Sie nur einen solchen Mann noch<br />

weiter beschäftigen?" Die Bemerkung kann nur jemand machen, der bereits<br />

davon überzeugt ist, dass der Angeklagte das, was ihm vorgeworfen wird, auch<br />

tatsächlich gemacht hat.<br />

In allen Fällen hat der Angeklagte das Recht, einen<br />

Befangenheitsantrag<br />

stellen. Liegt der Gr<strong>und</strong> der Befangenheit in dem Verhalten des Richters vor der<br />

Hauptverhandlung, muss das Befangenheitsgesuch am Beginn der<br />

Hauptverhandlung gestellt werden. Ergibt sich der Gr<strong>und</strong> erst in der<br />

Hauptverhandlung, hat der Angeklagte sofort im Anschluss an die<br />

besorgniserregende Formulierung des Richters zu reagieren <strong>und</strong> einen<br />

Befangenheitsantrag zu stellen.<br />

Wie jeder Antrag kann auch dieser mündlich gestellt werden. Sicherheitshalber<br />

sollte auch hier der Angeklagte um eine kurze Pause bitten, damit er diesen<br />

Antrag niederschreiben <strong>und</strong> anschließend verlesen kann. In diesem Antrag hat<br />

zu

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