Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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anderen als dem Täter braucht er den Traum nicht zu wünschen. Er war<br />
befangen - so ein bekanntes Beispiel aus der Rechtsprechung des<br />
B<strong>und</strong>esgerichtshofs.<br />
Immer wenn der Richter Bemerkungen zum besten gibt, dass er sich schon ein<br />
bestimmtes abschließendes Bild gemacht hat, ist er voreingenommen. Der<br />
Anschein reicht aus. "Angeklagter, immer wenn Sie den M<strong>und</strong> aufmachen, lügen<br />
Sie doch", ist eine Bemerkung des Richters, die verrät, dass er dem Angeklagten<br />
kein Wort glaubt, egal, was er in Zukunft von sich gibt. Erlaubt ist dem Richter<br />
allenfalls eine vorläufige Bewertung dessen, was schon in der Hauptverhandlung<br />
geschehen ist. Der Unterschied ist dem Laien nicht auf Anhieb erkennbar. Wenn<br />
der Richter dem Angeklagten lediglich entgegenhält, dass er ihm das bisher<br />
Gesagte aus objektiv nachvollziehbaren Gründen nur schwer glauben könne,<br />
bleibt er für zukünftige Argumente noch offen <strong>und</strong> ist nicht voreingenommen..<br />
Der Anschein der Befangenheit kann sich auch aus Verhaltensweisen außerhalb<br />
der Hauptverhandlung ergeben. Der Angeklagte hört beispielsweise von seinem<br />
Arbeitgeber, dass der Richter eine Woche vor der Hauptverhandlung dort<br />
angerufen hat, um sich nach den Namen bestimmter Zeugen zu erk<strong>und</strong>igen. Als<br />
er erfährt, dass der Angeklagte nach wie vor bei dem Arbeitgeber angestellt ist,<br />
soll der Richter gesagt haben "Wie können Sie nur einen solchen Mann noch<br />
weiter beschäftigen?" Die Bemerkung kann nur jemand machen, der bereits<br />
davon überzeugt ist, dass der Angeklagte das, was ihm vorgeworfen wird, auch<br />
tatsächlich gemacht hat.<br />
In allen Fällen hat der Angeklagte das Recht, einen<br />
Befangenheitsantrag<br />
stellen. Liegt der Gr<strong>und</strong> der Befangenheit in dem Verhalten des Richters vor der<br />
Hauptverhandlung, muss das Befangenheitsgesuch am Beginn der<br />
Hauptverhandlung gestellt werden. Ergibt sich der Gr<strong>und</strong> erst in der<br />
Hauptverhandlung, hat der Angeklagte sofort im Anschluss an die<br />
besorgniserregende Formulierung des Richters zu reagieren <strong>und</strong> einen<br />
Befangenheitsantrag zu stellen.<br />
Wie jeder Antrag kann auch dieser mündlich gestellt werden. Sicherheitshalber<br />
sollte auch hier der Angeklagte um eine kurze Pause bitten, damit er diesen<br />
Antrag niederschreiben <strong>und</strong> anschließend verlesen kann. In diesem Antrag hat<br />
zu