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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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6.) Was tun, wenn der Richter voreingenommen ist?<br />

Der Angeklagte hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren. Ihm drohen am<br />

Ende des Prozesses in einem Urteil die schlimmsten Sanktionen, die der Staat<br />

gegenüber einem Bürger verhängen kann. Bevor es zu einem solch gravierenden<br />

Schritt kommt, hat der Angeklagte nicht nur ein Recht darauf, dass vordergründig<br />

Formalien eingehalten werden.<br />

"Gebt ihm einen fairen Prozess <strong>und</strong> dann hängt ihn" heißt es häufig in der<br />

amerikanischen Presse. Formalien gelten hier nicht als Ausdruck des<br />

Rechtsstaats, sondern offenbaren verkappte Lynch-Mentalität. Im Gr<strong>und</strong>e steht<br />

das Urteil schon vor Beginn des Verfahrens fest.<br />

Ein faires Verfahren setzt voraus, dass der Richter frei ist von jeder<br />

Voreingenommenheit, dass er bis zum Schluss der Hauptverhandlung offen ist für<br />

neue Argumente <strong>und</strong> sich ein abschließendes Urteil erst nach der<br />

Beweisaufnahme bildet. Der Angeklagte hat die Unschuldsvermutung für sich, vor<br />

der Urteilsverkündung hat ihn der Richter daher als unschuldig zu behandeln <strong>und</strong><br />

in seiner Persönlichkeit zu achten. Der Richter, der nur im geringsten den<br />

Eindruck erweckt, er habe bereits ein Urteil im Kopf, taugt nicht für den<br />

rechtsstaatlichen Prozess. Allein der berechtigte subjektive Eindruck des<br />

Angeklagten von der Voreingenommenheit des Richters reicht aus, dass dieser<br />

den Prozess nicht mehr weiterführen darf.<br />

Brüllt der Richter zum Beispiel den Angeklagten an, zeigt er, dass er den<br />

Angeklagten als Persönlichkeit nicht mehr achtet. Gleiches gilt, wenn er ihn in<br />

beleidigender Form angeht.<br />

Als der Angeklagte nach Anklageverlesung schwieg, drohte der Richter "ich hoffe,<br />

dass Ihnen das Bild der ermordeten Frau nachts vor Ihren Augen erscheinen<br />

möge". Er erweckte damit den Eindruck, dass er schon zu Beginn der<br />

Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt war. Einem

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