Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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6.) Was tun, wenn der Richter voreingenommen ist?<br />
Der Angeklagte hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren. Ihm drohen am<br />
Ende des Prozesses in einem Urteil die schlimmsten Sanktionen, die der Staat<br />
gegenüber einem Bürger verhängen kann. Bevor es zu einem solch gravierenden<br />
Schritt kommt, hat der Angeklagte nicht nur ein Recht darauf, dass vordergründig<br />
Formalien eingehalten werden.<br />
"Gebt ihm einen fairen Prozess <strong>und</strong> dann hängt ihn" heißt es häufig in der<br />
amerikanischen Presse. Formalien gelten hier nicht als Ausdruck des<br />
Rechtsstaats, sondern offenbaren verkappte Lynch-Mentalität. Im Gr<strong>und</strong>e steht<br />
das Urteil schon vor Beginn des Verfahrens fest.<br />
Ein faires Verfahren setzt voraus, dass der Richter frei ist von jeder<br />
Voreingenommenheit, dass er bis zum Schluss der Hauptverhandlung offen ist für<br />
neue Argumente <strong>und</strong> sich ein abschließendes Urteil erst nach der<br />
Beweisaufnahme bildet. Der Angeklagte hat die Unschuldsvermutung für sich, vor<br />
der Urteilsverkündung hat ihn der Richter daher als unschuldig zu behandeln <strong>und</strong><br />
in seiner Persönlichkeit zu achten. Der Richter, der nur im geringsten den<br />
Eindruck erweckt, er habe bereits ein Urteil im Kopf, taugt nicht für den<br />
rechtsstaatlichen Prozess. Allein der berechtigte subjektive Eindruck des<br />
Angeklagten von der Voreingenommenheit des Richters reicht aus, dass dieser<br />
den Prozess nicht mehr weiterführen darf.<br />
Brüllt der Richter zum Beispiel den Angeklagten an, zeigt er, dass er den<br />
Angeklagten als Persönlichkeit nicht mehr achtet. Gleiches gilt, wenn er ihn in<br />
beleidigender Form angeht.<br />
Als der Angeklagte nach Anklageverlesung schwieg, drohte der Richter "ich hoffe,<br />
dass Ihnen das Bild der ermordeten Frau nachts vor Ihren Augen erscheinen<br />
möge". Er erweckte damit den Eindruck, dass er schon zu Beginn der<br />
Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt war. Einem