Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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.) Fragen an den Zeugen<br />
Auf den Verlauf der Beweisaufnahme hat der Angeklagte recht wenig Einfluss.<br />
Der Vorsitzende entscheidet, ob eine bestimmte Urk<strong>und</strong>e verlesen wird oder ein<br />
Gegenstand in Augenschein genommen wird. Erstattet ein Sachverständiger ein<br />
Gutachten, wird sich der Angeklagte häufig außerstande sehen, kompetente<br />
Nachfragen zu starten.<br />
Die einzig sinnvolle Beeinflussung des Angeklagten kann bei der<br />
Zeugenvernehmung erfolgen. Hier hat auch der Angeklagte ein<br />
Fragerecht <strong>und</strong><br />
kann so das Ergebnis der Zeugenaussage noch beeinflussen. Die hohe Kunst der<br />
Zeugenbefragung wird der Angeklagte bei seinem spärlichen Auftritt vor Gericht<br />
nicht lernen. Er sollte sich bei möglichen Fragen über einige wichtige Dinge<br />
bewußt sein.<br />
Der Angeklagte fragt immer zuletzt . Der Zeuge wird zunächst vom Vorsitzenden,<br />
dann von den anderen Richtern vernommen. Anschließend haben der<br />
Staatsanwalt, der Nebenklägervertreter oder anwesende Sachverständige ein<br />
Fragerecht. Erst wenn das, was der Zeuge gesehen oder gehört hat, von den<br />
verschiedenen Fragestellern aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln erfragt<br />
worden ist, erst dann erhält der Angeklagte das Wort zur Frage.<br />
Häufig weiß der Angeklagte, dass der Zeuge lügt. Zumindest muss er starke<br />
Zweifel an der Richtigkeit der Aussage haben. In seiner Verzweifelung kann er<br />
nunmehr einen Fehler machen <strong>und</strong> - wenn auch mit anderem Unterton -<br />
dieselben Fragen nochmals stellen, die bereits gestellt worden sind. Dies ist<br />
unzulässig.<br />
Wiederholungsfragen sind verboten . Der Richter wird den Zeugen<br />
darauf hinweisen, dass er diese Frage nicht zu beantworten braucht.<br />
Dem Angeklagten wird nichts anderes übrig bleiben, als sich der eigentlichen<br />
Beweisfrage von einer ganz anderen Seite zu nähern. Hat der Zeuge<br />
beispielsweise einen Verkehrsunfall präzise beschrieben, hat er dargestellt, für<br />
welches Fahrzeug die Ampel grün <strong>und</strong> für welches rot zeigte, hat er die<br />
Geschwindigkeit <strong>und</strong> den exakten Zusammenstoß geschildert, wäre es allenfalls<br />
ein Akt der Verzweifelung, wenn der Angeklagte nunmehr fragt: "Haben Sie das<br />
wirklich so gesehen?" Lügt der Zeuge, wird sich er sich durch diese Frage nicht