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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Mitangeklagten sein. Lediglich der Mitangeklagte selbst darf nicht fragen.<br />

Erscheint die Fragehaltung eines anderen Prozessbeteiligten dem Angeklagten<br />

aggressiv oder gar beleidigend, kann er selbstverständlich dazu übergehen,<br />

diesem Fragesteller keine einzige Frage mehr zu beantworten. Es ist allein seine<br />

Entscheidung, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang er Angaben zur Sache macht.<br />

5.) Die Beweise werden präsentiert<br />

Nachdem der Angeklagte sich zur Sache geäußert hat - oder auch nicht -, beginnt<br />

die eigentliche Beweisaufnahme der Hauptverhandlung. Alle Dinge, die zur<br />

Verurteilung des Angeklagten führen sollen, müssen in öffentlicher<br />

Hauptverhandlung präsentiert <strong>und</strong> erörtert werden. Was in den Akten<br />

schlummert, ist unerheblich. Nur was jedermann in der Hauptverhandlung gehört<br />

<strong>und</strong> gesehen hat, kann Gr<strong>und</strong>lage des Urteils werden.

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