Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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zu Wort melden kann. Er hat das Recht, nach jeder Zeugenaussage eine<br />
Erklärung abzugeben. Er hat das Recht auf das letzte Wort nach Abschluss der<br />
Beweisaufnahme. Damit hat er noch zahlreiche Möglichkeiten, die Taktik des<br />
Schweigens aufzugeben <strong>und</strong> eine Einlassung abzugeben. Diese Einlassung ist<br />
sehr viel besser zu kalkulieren als ein frühes Vorpreschen. Themen, die alle<br />
Zeugen bislang nicht angesprochen haben <strong>und</strong> die sich als belastend darstellen<br />
können, wird der Angeklagte auch in seiner Einlassung vermeiden. Belastende<br />
Angaben von Zeugen können gezielt entkräftet werden. Offensichtlich unsichere<br />
Angaben der Zeugen können durch die Einlassung als noch unsicherer<br />
dargestellt werden.<br />
d.) Reden bei der Polizei, schweigen bei Gericht?<br />
Bei der Entscheidung über das richtige taktische Verhalten in der<br />
Hauptverhandlung trägt der Angeklagte häufig eine schwere Bürde: er hat bereits<br />
im Ermittlungsverfahren in einer Vernehmung Angaben zur Sache gemacht,<br />
möglicherweise sogar teilweise Vorwürfe eingestanden. Er hat das Recht, trotz<br />
dieser früheren Angaben nunmehr in der Hauptverhandlung zu schweigen. Ob<br />
jetzt ein Schweigen noch sehr sinnvoll ist, ist allerdings zweifelhaft.<br />
Hat der Angeklagte im Ermittlungsverfahren bereits vor einem Richter ein<br />
Geständnis abgelegt, so kann in der Hauptverhandlung dieses<br />
Geständnisprotokoll verlesen<br />
werden. Hat er Angaben bei Staatsanwaltschaft<br />
oder Polizei gemacht, so kann der vernehmende Staatsanwalt oder<br />
Polizeibeamte nunmehr in der Hauptverhandlung als Zeuge gehört werden.<br />
Dieser Zeuge wird dem Gericht häufig ausführlich über das frühere Geständnis<br />
des Angeklagten berichten. Ohne dass der Angeklagte jemals in der<br />
Hauptverhandlung Angaben gemacht hat, kann das Gericht zu der Überzeugung<br />
kommen, dass das frühere Geständnis glaubwürdig ist. Ohne dass das Gericht<br />
weitere Beweismittel zur Verfügung hat, kann es allein aufgr<strong>und</strong> dieses früheren<br />
Geständnisses den Angeklagten verurteilen. Schweigt der Angeklagte in dieser<br />
Situation, ist er lediglich Zuschauer seiner eigenen Beerdigung erster Klasse.