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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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zu Wort melden kann. Er hat das Recht, nach jeder Zeugenaussage eine<br />

Erklärung abzugeben. Er hat das Recht auf das letzte Wort nach Abschluss der<br />

Beweisaufnahme. Damit hat er noch zahlreiche Möglichkeiten, die Taktik des<br />

Schweigens aufzugeben <strong>und</strong> eine Einlassung abzugeben. Diese Einlassung ist<br />

sehr viel besser zu kalkulieren als ein frühes Vorpreschen. Themen, die alle<br />

Zeugen bislang nicht angesprochen haben <strong>und</strong> die sich als belastend darstellen<br />

können, wird der Angeklagte auch in seiner Einlassung vermeiden. Belastende<br />

Angaben von Zeugen können gezielt entkräftet werden. Offensichtlich unsichere<br />

Angaben der Zeugen können durch die Einlassung als noch unsicherer<br />

dargestellt werden.<br />

d.) Reden bei der Polizei, schweigen bei Gericht?<br />

Bei der Entscheidung über das richtige taktische Verhalten in der<br />

Hauptverhandlung trägt der Angeklagte häufig eine schwere Bürde: er hat bereits<br />

im Ermittlungsverfahren in einer Vernehmung Angaben zur Sache gemacht,<br />

möglicherweise sogar teilweise Vorwürfe eingestanden. Er hat das Recht, trotz<br />

dieser früheren Angaben nunmehr in der Hauptverhandlung zu schweigen. Ob<br />

jetzt ein Schweigen noch sehr sinnvoll ist, ist allerdings zweifelhaft.<br />

Hat der Angeklagte im Ermittlungsverfahren bereits vor einem Richter ein<br />

Geständnis abgelegt, so kann in der Hauptverhandlung dieses<br />

Geständnisprotokoll verlesen<br />

werden. Hat er Angaben bei Staatsanwaltschaft<br />

oder Polizei gemacht, so kann der vernehmende Staatsanwalt oder<br />

Polizeibeamte nunmehr in der Hauptverhandlung als Zeuge gehört werden.<br />

Dieser Zeuge wird dem Gericht häufig ausführlich über das frühere Geständnis<br />

des Angeklagten berichten. Ohne dass der Angeklagte jemals in der<br />

Hauptverhandlung Angaben gemacht hat, kann das Gericht zu der Überzeugung<br />

kommen, dass das frühere Geständnis glaubwürdig ist. Ohne dass das Gericht<br />

weitere Beweismittel zur Verfügung hat, kann es allein aufgr<strong>und</strong> dieses früheren<br />

Geständnisses den Angeklagten verurteilen. Schweigt der Angeklagte in dieser<br />

Situation, ist er lediglich Zuschauer seiner eigenen Beerdigung erster Klasse.

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