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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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ist; manche Gerichte sehen sie bei einer möglichen Strafdrohung von einem Jahr<br />

Freiheitsstrafe für gegeben an, manche erst bei ca. einem Jahr <strong>und</strong> sechs<br />

Monaten.<br />

Ein Verteidiger muss auch her, wenn die Folgen zwar nicht derart gravierend<br />

sind, das<br />

Verfahren selbst aber<br />

besonders kompliziert ist, etwa weil besonders<br />

viele Zeugen zu vernehmen sind oder ein Sachverständigengutachten zu<br />

erörtern ist. War der Angeklagte<br />

in den letzten drei Monaten<br />

vor der<br />

Hauptverhandlung ununterbrochen in Haft , ist er ebenfalls in besonderem Maße<br />

schutzbedürftig. Er hat sich um Entlastungsbeweise in Freiheit nicht kümmern<br />

können. Auch bei einer derartigen Hauptverhandlung ist daher ein Verteidiger<br />

unbedingt hinzuzuziehen.<br />

In allen diesen Fällen ist eine<br />

Verteidigung notwendig . Ohne einen Verteidiger<br />

läuft nichts. Hat der Angeklagte selbst einen Verteidiger beauftragt <strong>und</strong> ist dieser<br />

in der Hauptverhandlung auch anwesend, registriert dies der Richter mit<br />

Zufriedenheit. Denn die Notwendigkeit der Anwesenheit eines Verteidigers ist<br />

vom Angeklagten selbst sichergestellt worden.<br />

Problematisch wird es, wenn im Fall einer notwendigen Verteidigung der<br />

Angeklagt keinen Verteidiger hat. Dann ist der Richter verpflichtet dafür zu<br />

sorgen, dass in der Hauptverhandlung ein Verteidiger für den Angeklagten<br />

anwesend ist. Er wird meist bei der Lektüre der Akte zur Vorbereitung der<br />

Hauptverhandlung feststellen, dass sich bislang kein Verteidiger für den<br />

Angeklagten durch Überreichung einer Vollmacht bestellt hat.<br />

dann alles in die Wege leiten, um<br />

beizuordnen .<br />

Der Richter muss<br />

dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger<br />

Pflichtverteidiger sind keine besonders minderwertige Spezies der Anwaltschaft.<br />

Vielmehr kann der Richter<br />

jeden Anwalt dazu verpflichten, als<br />

Pflichtverteidiger<br />

tätig zu werden. Der bestellte Pflichtverteidiger kann sein Amt nicht ablehnen.<br />

Das ist allerdings nur Theorie. In der Praxis wird der Richter nur einen Anwalt als<br />

Pflichtverteidiger beiordnen, von dem er weiß, dass er keine terminlichen<br />

Probleme hat <strong>und</strong> bereit ist, die Pflichtverteidigung gern zu übernehmen. Eine<br />

solche Pflichtverteidigung ist für den Anwalt finanziell nicht sonderlich attraktiv.

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