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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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lassen. Will der Richter aber ausnahmsweise den Angeklagten unbedingt in der<br />

Hauptverhandlung sehen, kann er trotzdem jederzeit das persönlich Erscheinen<br />

anordnen. Erscheint weder der Angeklagte noch sein Verteidiger in der<br />

Hauptverhandlung, wird kurzer Prozess gemacht. Der bereits eingelegte<br />

Einspruch gegen den Strafbefehl wird verworfen. Es bleibt bei der Verurteilung<br />

durch den Strafbefehl. Der Angeklagte kann dann nur innerhalb einer Woche<br />

einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, in dem er die<br />

Entschuldigungsgründe für sein Fernbleiben darlegt.<br />

Der Angeklagte hat nicht nur die Pflicht, in der Hauptverhandlung zu erscheinen.<br />

Er hat darüber hinaus auch das Recht , während der gesamten Hauptverhandlung<br />

anwesend zu sein . Wer nicht erfährt, was ihm in der Hauptverhandlung alles<br />

vorgeworfen wird, kann sich auch nicht richtig verteidigen. Das<br />

Anwesenheitsrecht ist daher eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.<br />

Es gibt hiervon allerdings eine Ausnahme: Manchmal erscheint ein Zeuge im<br />

Gerichtssaal <strong>und</strong> lamentiert, er werde vom Angeklagten bedroht <strong>und</strong> habe Angst<br />

vor ihm. Dann kann das Gericht zu der Überzeugung kommen, der Zeuge werde<br />

in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen. Nur in diesem<br />

extremen Ausnahmefall kann das Gericht den Angeklagten des Saales<br />

verweisen, notfalls sogar zwangsweise. Die Vernehmung des verängstigten<br />

Zeugen erfolgt dann in Abwesenheit des Angeklagten. Danach ist der Angeklagte<br />

sofort wieder in den Gerichtssaal zu lassen. Er ist auch vom Richter ausführlich<br />

darüber zu informieren, was der Zeuge soeben berichtet hat.<br />

2.) Wer bekommt einen Pflichtverteidiger?<br />

Spätestens wenn dem Angeklagten in der Hauptverhandlung der Staatsanwalt<br />

gegenüber sitzt <strong>und</strong> der Richter vor ihm thront, ist der Angeklagte für Hilfe<br />

dankbar. Ein juristisch vorgebildeter <strong>und</strong> gerichtsatmosphärisch erfahrener<br />

Verteidiger erhöht die Chancen des Angeklagten in der Hauptverhandlung. Sitzt<br />

ein aufmerksamer Verteidiger neben dem Angeklagten, wird es sich der Richter<br />

weniger erlauben können, Formvorschriften großzügig zu Lasten des

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