Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Gibt es im Strafregister lediglich eine einzige Eintragung <strong>und</strong> handelt es sich bei<br />
dieser Eintragung nur um eine<br />
wird sie nicht ins<br />
Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ,<br />
Führungszeugnis aufgenommen. Trotz der Bestrafung ist das<br />
Führungszeugnis sauber, der Verurteilte darf sich als nicht vorbestraft<br />
bezeichnen.<br />
Wird im Strafbefehl eine Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen<br />
aufgeführt <strong>und</strong> ist der Beschuldigte bislang nicht bestraft, so kann er auf diesem<br />
Hintergr<strong>und</strong> unter Umständen das Ergebnis akzeptieren. Sind im Strafbefehl z.B.<br />
120 Tagessätze festgelegt, sollte der Beschuldigte eher über einen Einspruch<br />
nachdenken. In einem Urteil nach einer Hauptverhandlung hat er unter<br />
Umständen die Chance, zu einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen zu<br />
gelangen.<br />
4.) Einspruchsfrist von zwei Wochen<br />
Will der Beschuldigte Einspruch einlegen, muss er sich beeilen. Er hat hierfür<br />
zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Strafbefehl per Post<br />
zugestellt wird.<br />
Zustellung heißt, dass der Strafbefehl dem Beschuldigten oder<br />
seiner Ehefrau persönlich überreicht wird.<br />
Spätestens zwei Wochen danach muss der Einspruch bei Gericht eingegangen<br />
sein. Das Einspruchsschreiben hat exakt das Gericht zu bezeichnen, das den<br />
Strafbefehl versandt hat. Darüber hinaus sollte das genaue Aktenzeichen<br />
angegeben sein. Datum des Poststempels ist nicht ausreichend, vielmehr muss<br />
noch vor Ablauf der Frist das Einspruchsschreiben bei Gericht sein, notfalls im<br />
Nachtbriefkasten am Gerichtsgebäude.<br />
Beispiel: Am Dienstag, dem 1. April, wird der Strafbefehl dem Beschuldigten vom<br />
Postbeamten durch Überreichen zugestellt. Spätestens zwei Wochen danach, am<br />
Dienstag, dem 15. April, muss das Einspruchsschreiben bei Gericht liegen. Wird