Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
echtskräftig. Das heißt, dass die Verurteilung im Strafbefehl - Geldstrafe oder<br />
Freiheitsstrafe - in jedem Fall vom Beschuldigten zu tragen ist. Er kann hieran<br />
nichts mehr ändern.<br />
Ob überhaupt ein<br />
Einspruch eingelegt wird, kann für den Beschuldigten eine<br />
schwierige taktische Frage sein. Fühlt er sich unschuldig, dürfte die Entscheidung<br />
klar sein: er wird Einspruch einlegen. Ansonsten hat er allerdings zu überlegen,<br />
dass die<br />
haben kann:<br />
Beendigung des Strafverfahrens durch den Strafbefehl auch<br />
Vorteile<br />
Für viele Beschuldigte ist es eine enorme Erleichterung, dass sie nicht persönlich<br />
zu Gericht müssen. Ihnen wird eine öffentliche Hauptverhandlung erspart, die von<br />
der Presse, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Nachbarn auf der Zuschauerbank verfolgt werden<br />
könnte. Darüber hinaus kann die Bestrafung des Strafbefehls als durchaus<br />
gerecht empf<strong>und</strong>en werden.<br />
Bei einem Einspruch müsste der Beschuldigte immer befürchten, dass die<br />
Bestrafung im Urteil der Hauptverhandlung noch schwerer ausfallen könnte. Ist er<br />
beispielsweise im Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden <strong>und</strong> hat er<br />
hiergegen Einspruch eingelegt, so sieht sich der Angeklagte häufig in der<br />
Hauptverhandlung mit Zeugenaussagen konfrontiert, die seine Tat in einem noch<br />
schwerwiegenderen Licht erscheinen lassen. Der Richter ist durch seine<br />
ursprünglichen Strafmaßvorstellung im Strafbefehl nach dem Einspruch nicht<br />
mehr geb<strong>und</strong>en. Er kann ohne weiteres auch gegen den Angeklagten nunmehr in<br />
der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe verhängen. Um hier ganz sicher zu<br />
gehen, kann der Betroffene auf einen Einspruch verzichten <strong>und</strong> den Strafbefehl<br />
rechtskräftig werden lassen.<br />
Der durch den Strafbefehl Verurteilte wird auch überlegen, ob er mit dem<br />
Ergebnis des Strafbefehls leben kann. Er ist zwar mit dem Strafbefehl vorbestraft,<br />
muss aber selbst einschätzen, ob er durch die Art der Strafe weitergehende<br />
Nachteile, zum Beispiel am Arbeitsplatz, erleidet. Eine wichtige Überlegung hat er<br />
bei einer möglichen Geldstrafe anzustellen. Zwar wird auch die Geldstrafe in das<br />
B<strong>und</strong>eszentralregister eingetragen, das bedeutet allerdings nicht, dass jedermann<br />
hiervon Kenntnis erhält. Das Führungszeugnis , das er später bei Behörden oder<br />
Arbeitgebern vorlegen muss, enthält unter Umständen nicht sämtliche Vorstrafen.