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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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echtskräftig. Das heißt, dass die Verurteilung im Strafbefehl - Geldstrafe oder<br />

Freiheitsstrafe - in jedem Fall vom Beschuldigten zu tragen ist. Er kann hieran<br />

nichts mehr ändern.<br />

Ob überhaupt ein<br />

Einspruch eingelegt wird, kann für den Beschuldigten eine<br />

schwierige taktische Frage sein. Fühlt er sich unschuldig, dürfte die Entscheidung<br />

klar sein: er wird Einspruch einlegen. Ansonsten hat er allerdings zu überlegen,<br />

dass die<br />

haben kann:<br />

Beendigung des Strafverfahrens durch den Strafbefehl auch<br />

Vorteile<br />

Für viele Beschuldigte ist es eine enorme Erleichterung, dass sie nicht persönlich<br />

zu Gericht müssen. Ihnen wird eine öffentliche Hauptverhandlung erspart, die von<br />

der Presse, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Nachbarn auf der Zuschauerbank verfolgt werden<br />

könnte. Darüber hinaus kann die Bestrafung des Strafbefehls als durchaus<br />

gerecht empf<strong>und</strong>en werden.<br />

Bei einem Einspruch müsste der Beschuldigte immer befürchten, dass die<br />

Bestrafung im Urteil der Hauptverhandlung noch schwerer ausfallen könnte. Ist er<br />

beispielsweise im Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden <strong>und</strong> hat er<br />

hiergegen Einspruch eingelegt, so sieht sich der Angeklagte häufig in der<br />

Hauptverhandlung mit Zeugenaussagen konfrontiert, die seine Tat in einem noch<br />

schwerwiegenderen Licht erscheinen lassen. Der Richter ist durch seine<br />

ursprünglichen Strafmaßvorstellung im Strafbefehl nach dem Einspruch nicht<br />

mehr geb<strong>und</strong>en. Er kann ohne weiteres auch gegen den Angeklagten nunmehr in<br />

der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe verhängen. Um hier ganz sicher zu<br />

gehen, kann der Betroffene auf einen Einspruch verzichten <strong>und</strong> den Strafbefehl<br />

rechtskräftig werden lassen.<br />

Der durch den Strafbefehl Verurteilte wird auch überlegen, ob er mit dem<br />

Ergebnis des Strafbefehls leben kann. Er ist zwar mit dem Strafbefehl vorbestraft,<br />

muss aber selbst einschätzen, ob er durch die Art der Strafe weitergehende<br />

Nachteile, zum Beispiel am Arbeitsplatz, erleidet. Eine wichtige Überlegung hat er<br />

bei einer möglichen Geldstrafe anzustellen. Zwar wird auch die Geldstrafe in das<br />

B<strong>und</strong>eszentralregister eingetragen, das bedeutet allerdings nicht, dass jedermann<br />

hiervon Kenntnis erhält. Das Führungszeugnis , das er später bei Behörden oder<br />

Arbeitgebern vorlegen muss, enthält unter Umständen nicht sämtliche Vorstrafen.

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