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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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8. Kapitel: Der Strafbefehl<br />

Der Strafbefehl ist eine Bestrafung ohne Gerichtsverhandlung. Wer einen solchen<br />

Strafbefehl im Briefkasten vorfindet, sollte daher Alarmstufe eins einschalten.<br />

Passt er jetzt nicht auf oder handelt er zu spät, ist er plötzlich vorbestraft, ohne<br />

dass er jemals einen Richter gesehen hat.<br />

1.) Wie kommt es zu einem Strafbefehl?<br />

Der Strafbefehl ist die Idee des Staatsanwalts. Wenn dieser bei Abschluss der<br />

Ermittlungen der Meinung ist, dass gegen den Beschuldigten ein hinreichender<br />

Tatverdacht vorliegt, hat er mehrere Möglichkeiten, die Sache zu einem<br />

Strafgericht zu bringen. Der übliche Weg ist die Formulierung einer<br />

Anklageschrift. Über diese Anklageschrift wird später das Gericht in einer<br />

Hauptverhandlung verhandeln <strong>und</strong> den Angeklagten dann unter Umständen<br />

verurteilen.<br />

Der Strafbefehl stellt einen kürzeren Weg dar, um zu einer solchen Verurteilung<br />

zu kommen. Eine Verhandlung erscheint dem Staatsanwalt überflüssig, wenn die<br />

Sache recht einfach ist, wenn zum Beispiel bei einem geringen Delikt bereits vor<br />

der Polizei vom Beschuldigten ein Geständnis abgelegt worden ist oder wenn aus<br />

seiner Sicht die Beweislage eindeutig ist. Er kann dann die Ermittlungen<br />

abschließen <strong>und</strong> den Strafrichter um den Erlass eines Strafbefehls bitten. Dieser<br />

Strafbefehl sieht so ähnlich aus wie eine Anklageschrift. Es gibt jedoch einen<br />

entscheidenden Unterschied: am Ende des Strafbefehls erfolgt der Hinweis, dass<br />

der Beschuldigte durch den Richter praktisch schon bestraft ist.<br />

Wie in einem Urteil kann der Beschuldigte durch den Strafbefehl zu einer<br />

Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Staatsanwalt <strong>und</strong> Richter

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