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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Schöffen sind keine Juristen, sie werden vielmehr aufgr<strong>und</strong> von Vorschlagslisten<br />

der Gemeinden für eine Wahlperiode gewählt <strong>und</strong> den verschiedenen<br />

Verhandlungstagen zugelost. Auch wenn die Schöffen fachlich nicht ausgebildet<br />

sind, so haben sie doch in Fragen der Schuld <strong>und</strong> Strafe bei internen<br />

Abstimmungen dieselben Stimmrechte wie der Berufsrichter.<br />

Das Schöffengericht verhandelt - grob gesagt - in Fällen mittlerer Kriminalität. Das<br />

sind schwere Betrugstaten ebenso wie leichtere Vergewaltigungen, Serien von<br />

Autoaufbrüchen oder gravierende Körperverletzungen. Manchmal ist der Umfang<br />

des Verfahrens auch für ein Schöffengericht ungewöhnlich. Werden zum Beispiel<br />

einem halben Dutzend Angeklagten insgesamt mehr als einh<strong>und</strong>ert<br />

Autoeinbrüche in wechselnder Beteiligung vorgeworfen, tagt häufig das erweiterte<br />

Schöffengericht , das heißt ein zusätzlicher Berufsrichter sitzt hinter dem<br />

Richtertisch während der Hauptverhandlung.<br />

Gravierende Kriminalität wird vor dem<br />

Landgericht angeklagt. Wird Mord <strong>und</strong><br />

Totschlag oder ein anderes Delikt vorgeworfen, in dem ein Opfer zu Tode kam, ist<br />

das<br />

Schwurgericht<br />

zuständig, eine besondere Abteilung beim Landgericht. In<br />

Fällen bedeutsamer Wirtschaftskriminalität ist die sogenannte<br />

Wirtschaftsstrafkammer zuständig. Besondere Zuständigkeiten gibt es darüber<br />

hinaus für schwerere Delikte aus dem Bereich des<br />

Jugendschutzes <strong>und</strong> des<br />

Staatsschutzes . Liegen keine dieser speziellen Delikte vor, erfolgt die Anklage<br />

schwerwiegender Straftaten vor der<br />

großen Strafkammer . Alle diese Gerichte<br />

sind mit zwei Laienrichtern, also Schöffen, <strong>und</strong> darüber hinaus mit zwei oder drei<br />

Berufsrichtern besetzt.<br />

In extremen Ausnahmefällen wie Spionage- <strong>und</strong> Terroristenprozessen erfolgt eine<br />

Verhandlung vor dem<br />

Strafsenat des Oberlandesgerichts . Hier sind keine<br />

Schöffen mehr in der Hauptverhandlung beteiligt, sondern ausschließlich fünf<br />

Berufsrichter.<br />

c.) Das angeklagte Delikt

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