Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

strafverteidigerbuero.de
von strafverteidigerbuero.de Mehr von diesem Publisher
28.10.2013 Aufrufe

sicher. Wohlgemerkt: es muss sich hierbei um dieselbe Tat handeln und nicht um eine neu entdeckte zusätzliche Tat. Nachteile kann der Beschuldigte nur dann befürchten, wenn die eingestellte Tat sich nachträglich nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen (gesetzliche Mindeststrafe: 1 Jahr) darstellt. War beispielsweise eine Diebstahlstat eingestellt worden und stellt sich danach heraus, dass die Tat tatsächlich ein schwerer Raub mit Waffen war, so kann ausnahmsweise die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nochmals aufnehmen und der Beschuldigte später doch verurteilt werden. Praktisch erfolgt dies allerdings höchst selten.

7. Kapitel: Die Anklageschrift Findet der Beschuldigte eine Anklageschrift in seinem Briefkasten vor, hat er die erste Runde im Kampf gegen die Strafjustiz verloren. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, der Beschuldigte habe eine Straftat begangen. Zumindest besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht hierfür. Der Staatsanwalt hat die gesamten Akten mit der Anklageschrift an das zuständige Strafgericht übersandt. Er hat beantragt, dass nunmehr eine Hauptverhandlung stattfinden soll. Die erste Maßnahme des Strafgerichts besteht darin, dem Beschuldigten die Anklageschrift zu übersenden. 1.) Muss der Beschuldigte sofort handeln? Der Empfänger der Anklageschrift gerät zumeist in Panik. Er ist nicht nur häufig entsetzt darüber, in welch schwarzen Farben die Staatsanwaltschaft das gesamte Geschehen gemalt hat. Er liest darüber hinaus auch das Schreiben des Gerichts, in dem ihm nur wenige Tage Frist eingeräumt werden, hierzu eine Stellungnahme abzugeben und neue Beweismittel zu benennen. Alles scheint verloren, nervöser Aktionismus macht sich breit. Dabei sind übereilte Stellungnahmen wie häufig im Strafverfahren gerade das schädliche für den Beschuldigten. Hintergrund der Aufforderung, Stellung zu nehmen und Beweismittel zu benennen, ist folgender: Das Gericht hat in einer ersten Phase zunächst lediglich anhand der Akten zu überprüfen, ob - wie die Staatsanwaltschaft meint - das Verfahren tatsächlich für eine Hauptverhandlung reif ist. Dieses Verfahren zwischen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einerseits und der späteren Hauptverhandlung andererseits heißt schlicht Zwischenverfahren .

7. Kapitel: Die Anklageschrift<br />

Findet der Beschuldigte eine Anklageschrift in seinem Briefkasten vor, hat er die<br />

erste R<strong>und</strong>e im Kampf gegen die Strafjustiz verloren. Die Staatsanwaltschaft hat<br />

ihre Ermittlungen abgeschlossen <strong>und</strong> ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, der<br />

Beschuldigte habe eine Straftat begangen. Zumindest besteht aus Sicht der<br />

Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht hierfür.<br />

Der Staatsanwalt hat die gesamten Akten mit der Anklageschrift an das<br />

zuständige Strafgericht übersandt. Er hat beantragt, dass nunmehr eine<br />

Hauptverhandlung stattfinden soll. Die erste Maßnahme des Strafgerichts besteht<br />

darin, dem Beschuldigten die Anklageschrift zu übersenden.<br />

1.) Muss der Beschuldigte sofort handeln?<br />

Der Empfänger der Anklageschrift gerät zumeist in Panik. Er ist nicht nur häufig<br />

entsetzt darüber, in welch schwarzen Farben die Staatsanwaltschaft das gesamte<br />

Geschehen gemalt hat. Er liest darüber hinaus auch das Schreiben des Gerichts,<br />

in dem ihm nur wenige Tage Frist eingeräumt werden, hierzu eine Stellungnahme<br />

abzugeben <strong>und</strong> neue Beweismittel zu benennen. Alles scheint verloren, nervöser<br />

Aktionismus macht sich breit.<br />

Dabei sind übereilte Stellungnahmen wie häufig im Strafverfahren gerade das<br />

schädliche für den Beschuldigten. Hintergr<strong>und</strong> der Aufforderung, Stellung zu<br />

nehmen <strong>und</strong> Beweismittel zu benennen, ist folgender: Das Gericht hat in einer<br />

ersten Phase zunächst lediglich anhand der Akten zu überprüfen, ob - wie die<br />

Staatsanwaltschaft meint - das Verfahren tatsächlich für eine Hauptverhandlung<br />

reif ist. Dieses Verfahren zwischen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einerseits<br />

<strong>und</strong> der späteren Hauptverhandlung andererseits heißt schlicht<br />

Zwischenverfahren .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!