28.10.2013 Aufrufe

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei dieser Entscheidung muss der Betroffene stets berücksichtigen, wie das<br />

Verfahren ohne seine Zustimmung weitergehen würde. Die Wahrscheinlichkeit<br />

wird sehr hoch sein, dass die Staatsanwaltschaft, falls es nicht zur Einstellung<br />

kommt, eine Anklage erhebt. Dies führt zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.<br />

Hier ist das Risiko hoch, dass das Verfahren mit einer strafrechtlichen<br />

Verurteilung abgeschlossen wird. Ein äußerst missliches Ergebnis.<br />

Für den Beschuldigten, der mit Sicherheit einer solchen Verurteilung<br />

entgegensieht, stellt das Angebot der Staatsanwaltschaft ein glimpfliches Ende<br />

des Ermittlungsverfahrens dar. Hat er bereits ein Geständnis abgelegt <strong>und</strong><br />

besteht am Vorliegen einer Straftat kein Zweifel, ist auch die Zahlung eines<br />

schmerzhaften Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung immer noch<br />

vorteilhafter als die drohende Verurteilung.<br />

Der Beschuldigte, der sich schon während des Ermittlungsverfahrens zu Unrecht<br />

verfolgt sieht, wird sich dagegen nur ungern mit der Idee anfre<strong>und</strong>en, das<br />

Angebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen. Fühlt er sich unschuldig, hat er<br />

auch einen Anspruch auf Rehabilitierung in einer strafgerichtlichen<br />

Hauptverhandlung. Er kann daher die Zustimmung verweigern <strong>und</strong> darauf hoffen,<br />

dass die Staatsanwaltschaft doch noch zu der Einsicht gelangt, dass er<br />

unschuldig ist <strong>und</strong> daher keine Anklageschrift verfasst. Gibt es doch eine Anklage<br />

vor Gericht, kann er auf einen richterlichen Freispruch hoffen.<br />

Er kann in dieser Taktik bestärkt werden durch die Möglichkeit, dass das<br />

Verfahren vor Gericht später ebenfalls noch wegen Geringfügigkeit eingestellt<br />

werden kann. Auch wenn sich die Beweislage in der Hauptverhandlung für ihn<br />

etwas ungünstiger darstellt, kann bei Zustimmung von Gericht <strong>und</strong> Staatsanwalt<br />

noch eine Einstellung gegen Auflagen erfolgen. Ob allerdings in der<br />

Hauptverhandlung der mit seinem Angebot bisher verschmähte Staatsanwalt<br />

Bereitschaft haben wird, einer Erledigung wegen Geringfügigkeit nochmals<br />

zuzustimmen, kann fraglich sein.<br />

Das Risiko eines unglücklichen Ausgangs in der Hauptverhandlung ist stets sehr<br />

groß. Nicht nur Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte sind unberechenbar, auch Zeugen<br />

können plötzlich völlig unerwartet eine Darstellung wählen, die weit über das<br />

hinaus geht, was im polizeilichen Vernehmungsprotokoll niedergelegt worden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!