Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Bei dieser Entscheidung muss der Betroffene stets berücksichtigen, wie das<br />
Verfahren ohne seine Zustimmung weitergehen würde. Die Wahrscheinlichkeit<br />
wird sehr hoch sein, dass die Staatsanwaltschaft, falls es nicht zur Einstellung<br />
kommt, eine Anklage erhebt. Dies führt zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.<br />
Hier ist das Risiko hoch, dass das Verfahren mit einer strafrechtlichen<br />
Verurteilung abgeschlossen wird. Ein äußerst missliches Ergebnis.<br />
Für den Beschuldigten, der mit Sicherheit einer solchen Verurteilung<br />
entgegensieht, stellt das Angebot der Staatsanwaltschaft ein glimpfliches Ende<br />
des Ermittlungsverfahrens dar. Hat er bereits ein Geständnis abgelegt <strong>und</strong><br />
besteht am Vorliegen einer Straftat kein Zweifel, ist auch die Zahlung eines<br />
schmerzhaften Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung immer noch<br />
vorteilhafter als die drohende Verurteilung.<br />
Der Beschuldigte, der sich schon während des Ermittlungsverfahrens zu Unrecht<br />
verfolgt sieht, wird sich dagegen nur ungern mit der Idee anfre<strong>und</strong>en, das<br />
Angebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen. Fühlt er sich unschuldig, hat er<br />
auch einen Anspruch auf Rehabilitierung in einer strafgerichtlichen<br />
Hauptverhandlung. Er kann daher die Zustimmung verweigern <strong>und</strong> darauf hoffen,<br />
dass die Staatsanwaltschaft doch noch zu der Einsicht gelangt, dass er<br />
unschuldig ist <strong>und</strong> daher keine Anklageschrift verfasst. Gibt es doch eine Anklage<br />
vor Gericht, kann er auf einen richterlichen Freispruch hoffen.<br />
Er kann in dieser Taktik bestärkt werden durch die Möglichkeit, dass das<br />
Verfahren vor Gericht später ebenfalls noch wegen Geringfügigkeit eingestellt<br />
werden kann. Auch wenn sich die Beweislage in der Hauptverhandlung für ihn<br />
etwas ungünstiger darstellt, kann bei Zustimmung von Gericht <strong>und</strong> Staatsanwalt<br />
noch eine Einstellung gegen Auflagen erfolgen. Ob allerdings in der<br />
Hauptverhandlung der mit seinem Angebot bisher verschmähte Staatsanwalt<br />
Bereitschaft haben wird, einer Erledigung wegen Geringfügigkeit nochmals<br />
zuzustimmen, kann fraglich sein.<br />
Das Risiko eines unglücklichen Ausgangs in der Hauptverhandlung ist stets sehr<br />
groß. Nicht nur Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte sind unberechenbar, auch Zeugen<br />
können plötzlich völlig unerwartet eine Darstellung wählen, die weit über das<br />
hinaus geht, was im polizeilichen Vernehmungsprotokoll niedergelegt worden