Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Vergehen können von der Staatsanwaltschaft auf diese Weise erledigt werden.<br />
Der Spielraum reicht von einem einfachen Hausfriedensbruch, über leichtere<br />
Betrugstaten, den Besitz von einigen Dutzend Gramm Haschisch bis hin zu<br />
Steuerhinterziehung von mehreren Tausend D-Mark. Der Weg, in diesen Fällen<br />
zu einer Einstellung zu kommen, ist allerdings etwas komplizierter. Der<br />
Staatsanwalt kann nicht einfach die Akten zuklappen, es bedarf vielmehr der<br />
Zustimmung eines Gerichts <strong>und</strong> des Beschuldigten.<br />
Denn eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einstellung des Verfahrens ist<br />
hier die Erfüllung von gewissen Auflagen. Hat sich beispielsweise ein bislang<br />
unbescholtener Bürger eines Versicherungsbetruges schuldig gemacht <strong>und</strong><br />
beträgt der Schaden DM 1000,-, so kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung<br />
des Verfahrens an die Bedingung knüpfen, dass dieser Schaden<br />
wiedergutgemacht wird.<br />
Auch andere Bedingungen sind denkbar. Die häufigste<br />
Auflage zu Lasten des<br />
Beschuldigten ist die Zahlung eines Geldbetrages. Entweder wird die Staatskasse<br />
bedacht oder eine gemeinnützige Einrichtung. Die Einstellung eines<br />
Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung kann die Staatsanwaltschaft<br />
beispielsweise davon abhängig machen, dass der Beschuldigte die Schuld der<br />
Steuer nachträglich entrichtet <strong>und</strong> darüber hinaus einen bestimmten Betrag an<br />
das Deutsche Rote Kreuz „spendet“.<br />
Die Art der Auflage bleibt allerdings nicht nur der Phantasie des Staatsanwalts<br />
überlassen. Er hat in jedem Fall auch die Zustimmung des Gerichts einzuholen.<br />
Wenn bei einer strafwürdigen Tat schon keine Anklage zu Gericht erhoben wird,<br />
soll der Richter zumindest eine Kontrolle über die Art der Erledigung haben.<br />
Die Einstellung setzt auch die<br />
Zustimmung des Beschuldigten voraus. Er soll<br />
schließlich bezahlen, die Staatsanwaltschaft kann ihn nicht zur Zahlung zwingen.<br />
Dem Beschuldigten flattert daher häufig das Angebot der Staatsanwaltschaft ins<br />
Haus, das Verfahren gegen Zahlung einer bestimmten Summe einzustellen. Für<br />
den Beschuldigten stellt sich dann die<br />
Zustimmung erteilen soll.<br />
taktische<br />
Frage , ob er eine solche