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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Vergehen können von der Staatsanwaltschaft auf diese Weise erledigt werden.<br />

Der Spielraum reicht von einem einfachen Hausfriedensbruch, über leichtere<br />

Betrugstaten, den Besitz von einigen Dutzend Gramm Haschisch bis hin zu<br />

Steuerhinterziehung von mehreren Tausend D-Mark. Der Weg, in diesen Fällen<br />

zu einer Einstellung zu kommen, ist allerdings etwas komplizierter. Der<br />

Staatsanwalt kann nicht einfach die Akten zuklappen, es bedarf vielmehr der<br />

Zustimmung eines Gerichts <strong>und</strong> des Beschuldigten.<br />

Denn eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einstellung des Verfahrens ist<br />

hier die Erfüllung von gewissen Auflagen. Hat sich beispielsweise ein bislang<br />

unbescholtener Bürger eines Versicherungsbetruges schuldig gemacht <strong>und</strong><br />

beträgt der Schaden DM 1000,-, so kann die Staatsanwaltschaft die Einstellung<br />

des Verfahrens an die Bedingung knüpfen, dass dieser Schaden<br />

wiedergutgemacht wird.<br />

Auch andere Bedingungen sind denkbar. Die häufigste<br />

Auflage zu Lasten des<br />

Beschuldigten ist die Zahlung eines Geldbetrages. Entweder wird die Staatskasse<br />

bedacht oder eine gemeinnützige Einrichtung. Die Einstellung eines<br />

Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung kann die Staatsanwaltschaft<br />

beispielsweise davon abhängig machen, dass der Beschuldigte die Schuld der<br />

Steuer nachträglich entrichtet <strong>und</strong> darüber hinaus einen bestimmten Betrag an<br />

das Deutsche Rote Kreuz „spendet“.<br />

Die Art der Auflage bleibt allerdings nicht nur der Phantasie des Staatsanwalts<br />

überlassen. Er hat in jedem Fall auch die Zustimmung des Gerichts einzuholen.<br />

Wenn bei einer strafwürdigen Tat schon keine Anklage zu Gericht erhoben wird,<br />

soll der Richter zumindest eine Kontrolle über die Art der Erledigung haben.<br />

Die Einstellung setzt auch die<br />

Zustimmung des Beschuldigten voraus. Er soll<br />

schließlich bezahlen, die Staatsanwaltschaft kann ihn nicht zur Zahlung zwingen.<br />

Dem Beschuldigten flattert daher häufig das Angebot der Staatsanwaltschaft ins<br />

Haus, das Verfahren gegen Zahlung einer bestimmten Summe einzustellen. Für<br />

den Beschuldigten stellt sich dann die<br />

Zustimmung erteilen soll.<br />

taktische<br />

Frage , ob er eine solche

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