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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Staatsanwaltschaft durchaus einen Tatverdacht sieht <strong>und</strong> daher eine Anklage<br />

erzwingen will (s.o. 5. Kapitel, 4.). Aber auch die Staatsanwaltschaft selbst kann<br />

zu einem späteren Zeitpunkt zu der Erkenntnis kommen, dass sie unvollständig<br />

ermittelt hat; möglicherweise drängen sich nachträglich neue Belastungszeugen<br />

auf. In einem solchen Fall kann ohne Einhaltung weiterer Formalitäten das bereits<br />

eingestellte Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden.<br />

2.) Die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit<br />

Auch wenn der Staatsanwalt eine spätere Verurteilung vor Gericht für möglich<br />

hält, ist er nicht immer gezwungen, Anklage zu erheben. Handelt es sich lediglich<br />

um eine geringfügige Tat, kann er das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium<br />

endgültig beenden. Eine Hauptverhandlung vor einem Strafgericht wird damit<br />

vermieden.<br />

Eine solche Einstellung wegen Geringfügigkeit kann z.B. erfolgen, wenn der<br />

Staatsanwalt nach der Aktenlage fest mit einer möglichen Verurteilung rechnet.<br />

Er kann allerdings eine solche Einstellung auch dann betreiben, wenn er nach<br />

dem aktuellen Stand der Ermittlungen noch nicht davon ausgehen kann, dass die<br />

Sache verurteilungsreif ist. Er muss allerdings zumindest der Überzeugung sein,<br />

dass weitere Ermittlungen zu einer Anklageerhebung führen könnten.<br />

Geringfügig ist beispielsweise ein einfacher Ladendiebstahl, bei dem geringer<br />

Schaden angerichtet wurde. Stellt der Staatsanwalt fest, dass der Beschuldigte<br />

bislang nicht vorbestraft ist <strong>und</strong> auch keine Wiederholungsgefahr besteht, sieht er<br />

unter Umständen kein öffentliches Interesse an einer Anklageerhebung. Allein die<br />

Peinlichkeit der Ermittlungstätigkeit ist für den Beschuldigten schon ausreichende<br />

Strafe. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass derart geringfügige Straftaten nicht<br />

das Anwerfen der Justizmaschinerie lohnen. Der Staatsanwalt kann die<br />

Einstellung verfügen <strong>und</strong> die Akte ein für allemal zuklappen. Der glückliche<br />

Beschuldigte erhält hierüber nur eine kurze Nachricht ohne nähere Begründung.<br />

Der Bereich der Einstellungsmöglichkeiten geht aber noch sehr viel weiter. Nicht<br />

nur die Fälle aller geringster Schuld sind vom Gesetz erfaßt, auch gravierendere

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