Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Demgegenüber ist ein Bürger nicht Verletzter, wenn durch die Straftat lediglich<br />
die Allgemeinheit betroffen ist. Liegt Betrug, Untreue oder Diebstahl zum Nachteil<br />
einer Stadtverwaltung vor, ist die Allgemeinheit, nicht aber jeder Bewohner der<br />
Stadt Verletzter. Allein die Allgemeinheit ist auch geschützt bei Spionagedelikten,<br />
der Verbreitung pornographischer Schriften oder der Verstöße gegen das<br />
Betäubungsmittelgesetz. Auch die Mutter, an deren minderjährigen Sohn Drogen<br />
oder pornographische Schriften verkauft worden sind, kann niemals Verletzte<br />
sein. Auch wenn sie eine <strong>Strafanzeige</strong> gegen einen Drogendealer oder<br />
Pornohändler erstattet hat, wird sie zwar von einer möglichen Einstellung des<br />
Verfahrens gegen den Tatverdächtigen benachrichtigt. Da sie nicht Verletzte ist,<br />
hat sie keine weitere Möglichkeit, gegen die Einstellungsentscheidung<br />
anzugehen.<br />
Ist der Anzeigenerstatter auch gleichzeitig Verletzter, muss er innerhalb einer<br />
Frist von zwei Wochen Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen. Die<br />
vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft, hat<br />
dann über diese Beschwerde zu entscheiden. Der Verletzte kann daher innerhalb<br />
der Zwei-Wochen-Frist seine Beschwerde sowohl bei der Staatsanwaltschaft als<br />
auch bei der Generalstaatsanwaltschaft abgeben. Wenn innerhalb der Frist das<br />
Schriftstück bei einer der beiden Behörden eingeht, ist die Frist gewahrt. In dieser<br />
Beschwerde kann der Verletzte auf alle Versäumnisse des bisherigen<br />
Ermittlungsverfahrens hinweisen. Er kann ebenso auf Missverständnisse des<br />
Staatsanwalts eingehen, wie Anregungen zur Vernehmung weiterer Zeugen<br />
geben.<br />
Möglicherweise überzeugt der Verletzte in seiner Beschwerde die<br />
Generalstaatsanwaltschaft. Diese wird dann den Staatsanwalt anweisen, die<br />
Ermittlungen fortzuführen. Hierüber erhält der Verletzte eine Nachricht. Sollte<br />
dann nach weiteren Wochen <strong>und</strong> Monaten der Ermittlung abermals eine<br />
Einstellung erfolgen, hat der Verletzte nochmals das Recht, Beschwerde<br />
einzulegen.<br />
Unter Umständen erhält der Verletzte aber auch Post von der<br />
Generalstaatsanwaltschaft, in der seine Beschwerde zurückgewiesen wird. Er hat<br />
dann die Möglichkeit, durch ein Gericht überprüfen zu lassen, ob die