Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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eklatante Widersprüche zu anderen Zeugenaussagen entgegengehalten werden<br />
können.<br />
Den größten Fehler begehen Zeugen regelmäßig dadurch, dass sie nicht<br />
unterscheiden zwischen dem, was sie gesehen <strong>und</strong> gehört haben, <strong>und</strong> dem, was<br />
sich als Folge des Gesehenen <strong>und</strong> Gehörten ereignet hat. So hört beispielsweise<br />
der Zeuge als Spaziergänger auf der Straße irgendwo hinter sich das Quietschen<br />
von Reifen, er dreht sich um <strong>und</strong> sieht gerade noch, wie ein Auto auf ein anderes<br />
Fahrzeug auffährt. In seiner späteren Aussage bei der Polizei behauptet der<br />
Zeuge wie selbstverständlich, dass das auffahrende Fahrzeug mit quietschenden<br />
Reifen gebremst habe <strong>und</strong> dann aufgefahren sei. Dabei übersieht er<br />
möglicherweise, dass hinter den beiden Unfallfahrzeugen noch weitere Autos<br />
bremsten <strong>und</strong> das möglicherweise die Quietschgeräusche von diesen anderen<br />
Autos stammen. Der Zeuge hat wie selbstverständlich ein typisches<br />
Unfallgeschehen vor Augen <strong>und</strong> ordnet die Bruchteile seiner Beobachtung in<br />
dieses bereits vorhandene typische Bild ein. Insgesamt gibt er damit ein Unfallbild<br />
wieder, das er so selbst gar nicht gesehen hat. Es ist völlig unnötig, als Zeuge zu<br />
behaupten, das auffahrende Fahrzeug habe gebremst. Richtig ist vielmehr, exakt<br />
nur das wiederzugeben, was tatsächlich beobachtet worden ist. Der Zeuge kann<br />
damit nur aussagen, dass er ein - von wem auch immer stammendes -<br />
Quietschen von Reifen hinter sich hörte <strong>und</strong> dass er nach dem Umdrehen das<br />
Aufprallen der Fahrzeuge beobachtete. Zwar drängt sich hiernach die<br />
Schlussfolgerung auf, dass das auffahrendes Fahrzeug kurz vor dem Aufprall<br />
noch gebremst hat. Diese Schlussfolgerungen mag die Polizei oder das Gericht<br />
ziehen. Der Zeuge selbst soll jedoch diese Schlussfolgerungen nicht als eigene<br />
Beobachtungen wiedergeben.<br />
Ein anderes Phänomen erschwert die korrekte Zeugenaussage. Zumeist prägt<br />
sich das Bild eines Geschehens in das Gedächtnis des Zeugen ein. Es ist<br />
allerdings wissenschaftlich erwiesen, dass sich nachträglich dieses Bild<br />
verändert. Das Bild wird häufig überlagert von späteren Einflüssen, <strong>und</strong> in seiner<br />
Aussage gibt möglicherweise der Zeuge das Bild seiner Beobachtung wieder, die<br />
er tatsächlich so gar nicht gemacht hat. Diese Überlagerungen im Gedächtnis<br />
werden insbesondere hervorgerufen durch nachträgliche Beeinflussungen von<br />
außen. Der Zeuge mag einen Unfall genau beobachtet haben. Hört er kurz darauf<br />
noch am Unfallort die Schilderungen von anderen Unfallzeugen, nimmt er diese