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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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eklatante Widersprüche zu anderen Zeugenaussagen entgegengehalten werden<br />

können.<br />

Den größten Fehler begehen Zeugen regelmäßig dadurch, dass sie nicht<br />

unterscheiden zwischen dem, was sie gesehen <strong>und</strong> gehört haben, <strong>und</strong> dem, was<br />

sich als Folge des Gesehenen <strong>und</strong> Gehörten ereignet hat. So hört beispielsweise<br />

der Zeuge als Spaziergänger auf der Straße irgendwo hinter sich das Quietschen<br />

von Reifen, er dreht sich um <strong>und</strong> sieht gerade noch, wie ein Auto auf ein anderes<br />

Fahrzeug auffährt. In seiner späteren Aussage bei der Polizei behauptet der<br />

Zeuge wie selbstverständlich, dass das auffahrende Fahrzeug mit quietschenden<br />

Reifen gebremst habe <strong>und</strong> dann aufgefahren sei. Dabei übersieht er<br />

möglicherweise, dass hinter den beiden Unfallfahrzeugen noch weitere Autos<br />

bremsten <strong>und</strong> das möglicherweise die Quietschgeräusche von diesen anderen<br />

Autos stammen. Der Zeuge hat wie selbstverständlich ein typisches<br />

Unfallgeschehen vor Augen <strong>und</strong> ordnet die Bruchteile seiner Beobachtung in<br />

dieses bereits vorhandene typische Bild ein. Insgesamt gibt er damit ein Unfallbild<br />

wieder, das er so selbst gar nicht gesehen hat. Es ist völlig unnötig, als Zeuge zu<br />

behaupten, das auffahrende Fahrzeug habe gebremst. Richtig ist vielmehr, exakt<br />

nur das wiederzugeben, was tatsächlich beobachtet worden ist. Der Zeuge kann<br />

damit nur aussagen, dass er ein - von wem auch immer stammendes -<br />

Quietschen von Reifen hinter sich hörte <strong>und</strong> dass er nach dem Umdrehen das<br />

Aufprallen der Fahrzeuge beobachtete. Zwar drängt sich hiernach die<br />

Schlussfolgerung auf, dass das auffahrendes Fahrzeug kurz vor dem Aufprall<br />

noch gebremst hat. Diese Schlussfolgerungen mag die Polizei oder das Gericht<br />

ziehen. Der Zeuge selbst soll jedoch diese Schlussfolgerungen nicht als eigene<br />

Beobachtungen wiedergeben.<br />

Ein anderes Phänomen erschwert die korrekte Zeugenaussage. Zumeist prägt<br />

sich das Bild eines Geschehens in das Gedächtnis des Zeugen ein. Es ist<br />

allerdings wissenschaftlich erwiesen, dass sich nachträglich dieses Bild<br />

verändert. Das Bild wird häufig überlagert von späteren Einflüssen, <strong>und</strong> in seiner<br />

Aussage gibt möglicherweise der Zeuge das Bild seiner Beobachtung wieder, die<br />

er tatsächlich so gar nicht gemacht hat. Diese Überlagerungen im Gedächtnis<br />

werden insbesondere hervorgerufen durch nachträgliche Beeinflussungen von<br />

außen. Der Zeuge mag einen Unfall genau beobachtet haben. Hört er kurz darauf<br />

noch am Unfallort die Schilderungen von anderen Unfallzeugen, nimmt er diese

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