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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Vertrauensverhältnisse bei der Berufsausübung bilden sich sicherlich viele, ein<br />

Schweigerecht billigt das Gesetz allerdings nur in ganz bestimmten Fällen zu:<br />

So hat ein<br />

Geistlicher ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn er z.B. von den<br />

Ermittlungsbehörden zum Inhalt der letzten Beichte des Beschuldigten befragt<br />

wird. Alles was er darüber hinaus in seiner Eigenschaft als Seelsorger erfahren<br />

hat, kann er der Polizei vorenthalten. Nur die Angehörigen staatlich anerkannter<br />

Religionsgemeinschaften sollen hierzu gehören. Bei einer älteren Entscheidung<br />

des B<strong>und</strong>esgerichtshofs trifft die zum Beispiel auf die Zeugen Jehovas nicht zu.<br />

Rechtsanwälte dürfen schweigen, wenn sie zum Inhalt von Mandatsgesprächen<br />

befragt werden. Auch wenn ihnen der Mandant im intimen Gespräch schwerste<br />

Straftaten gestanden hat, sind Anwälte nicht zu deren Offenbarung verpflichtet.<br />

Das Vertrauensverhältnis wird höher eingeschätzt, als der Aufklärungsbedarf der<br />

Ermittlungsbehörden.<br />

Gleiches gilt für<br />

Notare, Wirtschafts- <strong>und</strong> vereidigte Buchprüfer, Steuerberater<br />

<strong>und</strong> Steuerbevollmächtigte . Jeder Bürger, der als Mandant einen Vertreter dieser<br />

Berufsgruppen aufsucht <strong>und</strong> um Rat bittet, soll sich im Gr<strong>und</strong>satz darauf<br />

verlassen können, dass alle seine Informationen im beruflichen<br />

Vertrauensverhältnis verbleiben. Er soll nicht befürchten müssen, dass er<br />

Angaben, die er z.B. zur Vorbereitung der Einkommenssteuererklärung<br />

gegenüber seinem Steuerberater gemacht hat, plötzlich in einer Zeugenaussage<br />

seines Beraters wiederzufinden sind. Andere als die aufgeführten Personen aus<br />

einem wirtschaftlichen Bereich haben allerdings nicht die Möglichkeit, als Zeugen<br />

zu schweigen. Der im Gesetz nicht erwähnte Bankangestellte muss daher als<br />

Zeuge bei der Polizei sehr wohl über die Geldgeschäfte seiner K<strong>und</strong>en Auskunft<br />

geben. Ein vor der Kripo zu schützendes Bankgeheimnis gibt es nicht.<br />

Gesetzlich geschützt ist auch der sensible Bereich der medizinischen<br />

Versorgung.<br />

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten brauchen über ihre Patienten<br />

ebensowenig auszusagen wie<br />

Apotheker, Hebammen <strong>und</strong> Schwangerschafts-<br />

oder Betäubungsmittelberater . Selbst die Ursache <strong>und</strong> Durchführung einer<br />

Blinddarmoperation bleibt das Geheimnis von Arzt <strong>und</strong> Patient. Die intime

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