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Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

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Instrumenten ist signifikant (MANN-WHITNEY-U-Test, p ≤ 0,0004). Auf <strong>der</strong> maßstäblich konkreteren und<br />

rechtlich relevanteren Ebene erfolgt demnach eine inhaltlich etwas eingeschränktere Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege.<br />

86<br />

Häufigkeit<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

100,0 %<br />

100,0 %<br />

34,6 %<br />

n = 26<br />

46,2 %<br />

76,9 %<br />

96,2 %<br />

Cochrans Q-Test: p < 0,0004<br />

88,5 %<br />

80,8 %<br />

84,6 %<br />

46,2 %<br />

100,0 %<br />

LRF NEF LKF EWF BEF GSF GNF ARF WDF FSF KBF LUF LSF<br />

Teilziele<br />

Abb. 118: Wahrnehmung spezifischer Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in den Landespflegerischen<br />

Planungsbeiträgen zum B-Plan in Rheinland-Pfalz<br />

Fraglich ist nun, ob <strong>der</strong> inhaltlich weniger breite Ansatz <strong>der</strong> Landespflegerischen Planungsbeiträge zum<br />

B-Plan zu Lasten best<strong>im</strong>mter Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege geht. Darauf wird in<br />

Abbildung 118 eingegangen. Der visuelle Eindruck scheint jedenfalls für eine Ungleichbehandlung <strong>der</strong><br />

verschiedenen Ziele zu sprechen. Entscheidend ist jedoch das Ergebnis des Q-Tests von COCHRAN, <strong>der</strong><br />

bei einer Irrtumswahrscheinlichkeit von weniger als 0,04 % die Beibehaltung von H0 unmöglich macht.<br />

Demnach ist die Forschungshypothese, dass Unterschiede bestehen, mit einer Wahrscheinlichkeit von<br />

99,96 % richtig. Die Abbildung zeigt, dass vor allem die „landeskundliche Funktion“, die<br />

„Erosionswi<strong>der</strong>standsfunktion“, die „(Fließ-)Gewässerselbstreinigungsfunktion“ sowie die<br />

„Lärmschutzfunktion“ in geringerem Umfang als an<strong>der</strong>e Ziele (und in weniger als 50 % <strong>der</strong> Fälle) <strong>im</strong><br />

Planungsprozess wahrgenommen werden. Da Landespflegerische Planungsbeiträge nur für Teile des<br />

Gemeindegebietes und vornehmlich nur für solche Teile, für die ein Bebauungsplan vorgesehen ist,<br />

erarbeitet werden, könnte die seltenere Wahrnehmung <strong>der</strong> genannten Ziele - wenigstens teilweise -<br />

erklärbar und begründet sein. Aufgrund <strong>der</strong> diesem Planungsinstrument <strong>im</strong>manenten selektiven<br />

Betrachtungsweise auf einen Teil des Gemeindegebietes könnten Flächen mit landeskundlicher<br />

Bedeutung, wie z. B. Bodendenkmale, Flächen mit Bedeutung für den Erosionsschutz (wegen fehlen<strong>der</strong><br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche <strong>im</strong> [B-]Plangebiet) sowie Fließgewässer gelegentlich fehlen, so dass<br />

61,5 %<br />

46,2 %

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