28.10.2013 Aufrufe

Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8 (2) S. 1 BauGB Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind. Daher sollte durch<br />

die Stichprobenziehung gewährleistet sein, dass zu einem gewissen Teil Bebauungspläne in die<br />

<strong>Evaluation</strong> einbezogen werden, die aus den ebenfalls zu untersuchenden Flächennutzungsplänen<br />

entwickelt wurden. Die Auswahl <strong>der</strong> Stichprobenelemente erfolgte vorläufig in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

Gemeindegrößenklasse (<strong>der</strong> Ortsgemeinde, verbandsfreien Gemeinde bzw. Stadt) sowie des<br />

Regierungsbezirkes. Durch eine Parallelbefragung von 30 Städten, Verbandsgemeinden und<br />

verbandsfreien Gemeinden einerseits sowie von 20 Ortsgemeinden an<strong>der</strong>erseits, sollte die Abhängigkeit<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Bebauungspläne von <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> jeweiligen Kommune ermittelt werden, um so die<br />

Grundgesamtheit aller rheinland-pfälzischen Bebauungspläne schätzen und ggf. Korrekturfaktoren<br />

einführen zu können. Mithilfe solcher Korrekturfaktoren können die unterschiedlichen<br />

Stichprobenelemente ggf. so gewichtet werden, dass verallgemeinerbare Schlüsse zulässig sind. Vor<br />

diesem Hintergrund wurden 39 Kommunen (Städte, verbandsfreie Gemeinden sowie Ortsgemeinden) für<br />

die Untersuchung <strong>der</strong> B-Plan-Neuaufstellungen sowie 37 Kommunen für die Untersuchung <strong>der</strong> B-Plan-<br />

Än<strong>der</strong>ungen zufällig ausgewählt und um Bereitstellung <strong>der</strong> entsprechenden Unterlagen gebeten.<br />

In methodisch-analytischer Hinsicht konnte auf den Erfahrungen des F+E-Vorhabens „Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung“ (vgl. GRUEHN &<br />

KENNEWEG 1998) aufgebaut werden. Dies betrifft die Operationalisierung <strong>der</strong> Ziele von Naturschutz und<br />

Landschaftspflege wie auch den Einsatz spezifischer inferenzstatistischer Methoden für best<strong>im</strong>mte Typen<br />

von Fragestellungen. In <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit ist dieser Ansatz ganz überwiegend positiv rezipiert<br />

worden (vgl. AUHAGEN 1999; GASSNER 1998; HEIDTMANN 2000). Lediglich vereinzelt ist behauptet<br />

worden, <strong>der</strong> Bewertungsmaßstab <strong>der</strong> 13 Teilziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege sei so<br />

hoch angelegt, dass er nicht einmal von <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplanung</strong> erfüllt werden könne. Diese Auffassung<br />

ist nicht nur deshalb falsch, weil de facto sogar Flächennutzungspläne nachweisbar sind, in denen<br />

sämtliche 13 Teilziele als abwägungsrelevante Naturschutzbelange wahrgenommen wurden (vgl.<br />

GRUEHN & KENNEWEG 1998, 230), son<strong>der</strong>n sie trifft - wie die Ergebnisse auch dieser <strong>Evaluation</strong> zeigen -<br />

für die <strong>Landschaftsplanung</strong> erst recht nicht zu. Die demgegenüber nachrangige, terminologisch<br />

gleichwohl interessante Frage, ob es sinnvoll ist, die Teilziele des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege als „nachhaltige Sicherung verschiedener Landschaftsfunktionen“ zu umschreiben<br />

bzw. zu bezeichnen, wird durch die neue Kommentierung des Bundesnaturschutzgesetzes von LOUIS &<br />

ENGELKE (2000, 110) jedenfalls befürwortet. Es wird jedoch wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass die<br />

Terminologie keinen Einfluss auf die Auswertung hat (vgl. hierzu bereits GRUEHN & KENNEWEG 1998,<br />

182). Überdies ist auf eine Auswertung <strong>der</strong> landschaftsplanerischen Fachliteratur zu dieser Thematik<br />

hinzuweisen, wonach die von an<strong>der</strong>en Autoren sowie vom Forschungsnehmer operationalisierten 13<br />

Teilziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege den Diskussionsstand <strong>der</strong> vergangenen 15 Jahre<br />

gut repräsentieren (vgl. GRUEHN & KENNEWEG 1999; GELBRICH 2001). Theoretisch denkbare<br />

Erweiterungen um best<strong>im</strong>mte Teilziele (Landschaftsfunktionen), die sich in <strong>der</strong> praktischen und<br />

wissenschaftlichen Diskussion noch nicht durchgesetzt haben, werden hingegen ausgeklammert, um die<br />

Möglichkeit eines zu hoch angelegten Maßstabes gerade auszuschließen.<br />

Gleichwohl wurden bei <strong>der</strong> Definition mehrerer Variablen Modifizierungen hinsichtlich <strong>der</strong> möglichen<br />

Variablenausprägungen vorgenommen, um das methodische Instrumentarium weiter zu opt<strong>im</strong>ieren. Um<br />

stärker differenzieren zu können, wurden beispielsweise dreistufige Skalen in <strong>der</strong> Regel durch fünfstufige<br />

Skalen ersetzt, auch um <strong>der</strong> ggf. stärkeren Umweltorientierung <strong>der</strong> Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!