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Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

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Die unterschiedliche Informationslage über die Grundgesamtheit <strong>der</strong> vorbereitenden sowie <strong>der</strong><br />

verbindlichen Bauleitplanung erfor<strong>der</strong>te eine Anwendung unterschiedlicher Stichprobenkonzepte.<br />

Während für die Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung problemlos eine geschichtete Stichprobe gezogen<br />

werden konnte, die sich in wesentlichen Merkmalen nicht von <strong>der</strong> Grundgesamtheit unterscheidet, war für<br />

die Ebene <strong>der</strong> Bebauungsplanung ein an<strong>der</strong>es Vorgehen erfor<strong>der</strong>lich (dazu weiter unten).<br />

Zunächst zur Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung, für die 212 Städte, Verbandsgemeinden o<strong>der</strong><br />

verbandsfreie Gemeinden als Planungsträger zuständig sind. Von diesen Kommunen lag zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Recherche lediglich in zwei Ausnahmefällen kein Flächennutzungsplan vor. Die verbleibenden 210<br />

Flächennutzungspläne (Neuaufstellungen) sind zwischen 1973 und 2000 genehmigt worden. Die<br />

finanziellen Rahmenbedingungen sowie <strong>der</strong> Wunsch des Auftraggebers, möglichst aktuelle Planungen zu<br />

untersuchen, machten Einschränkungen des Untersuchungsmaterials erfor<strong>der</strong>lich. Als sinnvoller zeitlicher<br />

Schnitt erschien das Jahr 1987/88, da 1987 eine Novelle des Landespflegegesetzes erfolgte, mit <strong>der</strong> die<br />

eigenständige Erarbeitung Landespflegerischer Planungsbeiträge zur Bauleitplanung verpflichtend<br />

eingeführt wurde, womit gleichzeitig eine Abkehr von dem Modell <strong>der</strong> Pr<strong>im</strong>ärintegration erfolgte. Von<br />

den 210 Flächennutzungsplänen sind 93 seit 1988 genehmigt worden. Mit dieser zeitlichen Abgrenzung<br />

werden also zu einem geringen Teil noch Planungsverfahren erfasst, die vor <strong>der</strong> Novellierung des<br />

LPflG RP begonnen haben, wodurch jedoch zeitliche Vergleiche möglich sind. Insgesamt gewährleistet<br />

diese Vorgehensweise, dass ganz überwiegend aktuelle Planungen in <strong>der</strong> Stichprobe enthalten sind.<br />

Da es sich bei diesen Planungen zunächst nur um Neuaufstellungen handelt, wurden zusätzliche<br />

Informationen über Än<strong>der</strong>ungsverfahren eingeholt, um auch diese berücksichtigen zu können. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen erfolgte eine Einschränkung auf das letzte Än<strong>der</strong>ungsverfahren. Dadurch<br />

konnte zugleich sichergestellt werden, dass nicht völlig veraltete Unterlagen Eingang in die Untersuchung<br />

finden. 116 Kommunen haben seit 1982 (mindestens einmal) eine Än<strong>der</strong>ung ihrer<br />

Flächennutzungsplanung vorgenommen, davon 113 seit 1988.<br />

Da bei empirischen Untersuchungen in <strong>der</strong> Regel keine Rücklaufquoten von 100 % erreicht werden,<br />

müssen bei <strong>der</strong> Stichprobenziehung entsprechende Ausfälle mit einkalkuliert werden. Dabei sind<br />

Rücklaufquoten von 20 % durchaus befriedigend. Da angestrebt wurde, insgesamt ca. 30<br />

Flächennutzungsplanverfahren zu untersuchen, erschien eine Rücklaufquote von 25 - 50 % als<br />

realisierbar, denn bei 30 Stichprobenelementen ist es durchaus möglich, die gewünschten Unterlagen ggf.<br />

wie<strong>der</strong>holt anzufor<strong>der</strong>n.<br />

Sowohl die Grundgesamtheit <strong>der</strong> FNP-Neuaufstellungen als auch die Grundgesamtheit <strong>der</strong> FNP-<br />

Än<strong>der</strong>ungen wurde für die Stichprobenziehung nach zwei theoretisch relevanten Kriterien geschichtet,<br />

<strong>der</strong> Gemeindegrößenklasse sowie dem Regierungsbezirk. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die<br />

Stichprobe in ihrer Verteilungsform bezüglich bei<strong>der</strong> Parameter mit <strong>der</strong> Grundgesamtheit übereinst<strong>im</strong>mt.<br />

Auf dieser Grundlage wurden zunächst 63 Kommunen für die Untersuchung <strong>der</strong> FNP-Neuaufstellungen<br />

(mit entsprechenden Landespflegerischen Planungsbeiträgen) sowie ergänzend 45 Kommunen für die<br />

Untersuchung <strong>der</strong> FNP-Än<strong>der</strong>ungen (mit entsprechenden Landespflegerischen Planungsbeiträgen)<br />

zufällig ausgewählt und um Bereitstellung <strong>der</strong> vollständigen Planunterlagen nebst Stellungnahmen,<br />

Abwägungs- und Beschlussprotokollen gebeten.<br />

Wie bereits angedeutet, musste für die Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung ein an<strong>der</strong>er Weg<br />

eingeschlagen werden. Hinzu kommt das Problem des Bezuges zur Flächennutzungsplanung, da gemäß §<br />

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