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Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

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3. Methodik<br />

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen gehört die Antizipation denkbarer theoretischer und praktischer<br />

Problemstellungen, um möglichst frühzeitig geeignete Lösungsmöglichkeiten entwickeln zu können.<br />

Spezifische methodische Probleme sind beispielsweise mit Einzelfalluntersuchungen verbunden, da sie<br />

kaum repräsentativ sein können, selten objektiv sind und lediglich einen explorativen und keinen<br />

konfirmativen Charakter haben. Einzelfalluntersuchungen erlauben keine „Schlüsse“ von dem<br />

Untersuchungsgegenstand auf die Grundgesamtheit (vgl. BAHRENBERG et al. 1985, 18). Vollerhebungen<br />

sind hingegen in <strong>der</strong> Regel sehr aufwändig und meist nicht finanzierbar. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> sich<br />

mit Stichprobenerhebungen ergebenden Möglichkeiten könnte man auch sagen, Vollerhebungen sind<br />

zwar geeignet, aber nicht erfor<strong>der</strong>lich: Um (zutreffende) Aussagen über die Grundgesamtheit treffen zu<br />

können, ist es nicht notwendig, sämtliche Elemente <strong>der</strong> Grundgesamtheit zu untersuchen. Vielmehr ist<br />

eine repräsentative Auswahl an Untersuchungselementen aus <strong>der</strong> Grundgesamtheit hinreichend.<br />

Stichprobenerhebungen sind folglich weniger aufwändig als Vollerhebungen und damit leichter<br />

finanzierbar. Hinzu kommt, dass bei Stichprobenerhebungen mit best<strong>im</strong>mten Tests u. a. die Einhaltung<br />

testtheoretischer Gütekriterien überprüft werden kann.<br />

Für die Auswahl <strong>der</strong> Untersuchungselemente stehen prinzipiell mehrere Stichprobenauswahlverfahren zur<br />

Verfügung, die jedoch Vor- und Nachteile hinsichtlich des Arbeitsaufwandes sowie <strong>der</strong> Aussagekraft<br />

haben. Während reine Zufallsstichproben kaum Informationen über die Grundgesamtheit erfor<strong>der</strong>n, ist<br />

dies für die Ziehung einer geschichteten Stichprobe unabdingbare Voraussetzung. Da reine<br />

Zufallsstichproben eine geringere spezifische Repräsentativität als geschichtete Stichproben haben,<br />

erfor<strong>der</strong>t dies in <strong>der</strong> Regel einen größeren Stichprobenumfang. Listenstichproben nehmen insoweit eine<br />

Zwischenstellung ein, während Klumpenstichproben grundsätzlich abzulehnen sind (vgl. BAHRENBERG et<br />

al. 1985). Soweit also Informationen über die Grundgesamtheit verfügbar sind, bietet es sich an, eine<br />

geschichtete Stichprobe zu ziehen.<br />

Da sich die vorbereitende Bauleitplanung (sowie die <strong>Landschaftsplanung</strong> dieser Ebene) in <strong>der</strong> Regel auf<br />

die gesamte Fläche <strong>der</strong> jeweiligen Städte, Verbandsgemeinden o<strong>der</strong> (verbandsfreien) Gemeinden bezieht,<br />

können die entsprechenden Informationen über die Grundgesamtheit für diese Ebene relativ problemlos<br />

zusammengestellt werden. An<strong>der</strong>s ist es hingegen mit <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung (sowie <strong>der</strong><br />

<strong>Landschaftsplanung</strong> dieser Ebene), für die es keine offiziellen landesweiten Statistiken darüber gibt, wie<br />

sich die Grundgesamtheit aller rheinland-pfälzischen Bebauungspläne auf die unterschiedlichen Städte<br />

verteilt. Da sich größere Städte durch eine sehr viel größere Anzahl an Bebauungsplänen auszeichnen als<br />

kleinere, ländlich geprägte Gemeinden, ist davon auszugehen, dass sich die Grundgesamtheit dieser<br />

Planungsebene von <strong>der</strong> ihr vorgelagerten Ebene unterscheidet. Allgemein ausgedrückt ist die<br />

Grundgesamtheit aller rheinland-pfälzischen Flächennutzungspläne - aufgrund des Gesamtflächenbezuges<br />

- in stärkerem Maße durch ländliche Gemeinden geprägt, während für die Grundgesamtheit <strong>der</strong><br />

Bebauungspläne dieses Bundeslandes eine höhere Dominanz städtischen Milieus charakteristisch ist. Da<br />

bereits festgestellt wurde, dass die vorbereitende Bauleitplanung bundesweit in vielen Teilaspekten von<br />

<strong>der</strong> Größenklasse <strong>der</strong> Kommune abhängt (vgl. GRUEHN & KENNEWEG 1998), erschien es zunächst<br />

sinnvoll, einen <strong>der</strong>artigen Zusammenhang auch für die verbindliche Bauleitplanung anzunehmen und die<br />

Größe <strong>der</strong> jeweiligen Kommune bei <strong>der</strong> Stichprobenauswahl zu berücksichtigen.<br />

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