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Kritische Evaluation der Wirksamkeit der Landschaftsplanung im ...

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durch die Diskussion unterschiedlicher Leitbil<strong>der</strong> des Naturschutzes in den Kommunen weiter<br />

effektiviert wird. Das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Formulierung von Standards gilt beson<strong>der</strong>s auch für die<br />

verbindliche Ebene, da z. T. signifikante qualitative Unterschiede zwischen den<br />

Landespflegerischen Planungsbeiträgen zum F-Plan und jenen zum B-Plan zuungunsten des<br />

Letzteren bestehen. Wichtige qualitative Parameter <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplanung</strong> sind:<br />

• Vollständige Bearbeitung des gesamten Zielspektrums von Naturschutz und<br />

Landschaftspflege,<br />

• Leitbildentwicklung als Teil des Planungsprozesses,<br />

• die Nachvollziehbarkeit und Begründetheit <strong>der</strong> Planung (Text, Karte und Begründung),<br />

• hohes grafisches Niveau von Layout, Abbildungen, Karten usw.,<br />

• Allgemeinverständlichkeit von Text und Karten,<br />

• Klarheit und Übersichtlichkeit <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Planung.<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Kooperation zwischen Naturschutzverwaltung und Kommunen als<br />

Planungsträger: Insbeson<strong>der</strong>e die <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung vorzufindenden<br />

Abwägungsfehler, die oft <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>der</strong> Nichtbeachtung von Planungsleitsätzen, d. h.<br />

zwingen<strong>der</strong> (naturschutzrechtlicher) Regelungen stehen, zeugen davon, dass den Kommunen<br />

best<strong>im</strong>mte Sachverhalte nicht bekannt sind o<strong>der</strong> sie sich - mangels Überzeugung - darüber<br />

hinwegsetzen. Diese Problemfel<strong>der</strong> sollten mittels Informationsaustausch und Kommunikation<br />

zwischen den zuständigen Stellen angegangen werden. Die Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz<br />

schneidet <strong>im</strong> Bundesvergleich - was die Wahrnehmung und Berücksichtigung von<br />

Naturschutzbelangen betrifft - relativ gut ab. Dennoch bestehen zahlreiche<br />

Verbesserungsmöglichkeiten. Die Kommunen sollten - als Träger <strong>der</strong> Bauleitplanung - vor allem<br />

die sich durch die <strong>Landschaftsplanung</strong> ergebenden Chancen, die Bauleitplanung<br />

umweltverträglicher zu machen, noch besser nutzen als in <strong>der</strong> Vergangenheit.<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> fachlichen Kooperation zwischen den Regierungsbezirken/Regionen: Dies<br />

erscheint erfor<strong>der</strong>lich, um die auf <strong>der</strong> verbindlichen Ebene in <strong>der</strong> Planungspraxis festzustellenden<br />

Differenzen zu beheben.<br />

• Erfolgskontrolle als regelmäßiges Monitoring: Vielfach ergeben sich durch das komplexe<br />

Zusammenspiel verschiedener rechtlicher Materien - Bundesrecht, Landesrecht, Bauplanungsrecht,<br />

Naturschutzrecht usw. - und vor allem durch Gesetzesän<strong>der</strong>ungen neue Situationen. Vor diesem<br />

Hintergrund bleiben die Ergebnisse von Erfolgskontrollen nicht auf Dauer aktuell. Daher bedarf es<br />

<strong>der</strong> regelmäßigen Kontrolle <strong>der</strong> <strong>Wirksamkeit</strong> <strong>der</strong> <strong>Landschaftsplanung</strong>. („Wie haben sich die<br />

Än<strong>der</strong>ungen des BauGB ausgewirkt?“)

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