PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband
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- Entspricht die telefonische Rechtsauskunft einem Bedürfnis?<br />
- Wären die Schulen bzw. die Vormundschaftsbehörden bereit, in geeigneter Weise auf ein entsprechendes<br />
Angebot des Bernischen Anwaltverbandes aufmerksam zu machen?<br />
Grossmehrheitlich wurden sowohl durch die Schulen wie durch die Vormundschaftsbehörden<br />
beide Fragen mit Ja beantwortet.<br />
Einige auf den Fragebogen angebrachten Bemerkungen und Anregungen seien nachfolgend<br />
wiedergegeben:<br />
- es wurden Zweifel darüber geäussert, ob das Angebot für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe<br />
und namentlich für “Kindergärteler” Sinn macht<br />
- die Rechtsauskünfte sollten auch an die Lehrerschaft erteilt werden<br />
- die Schulen bzw. die Lehrerschaft dürfen nicht in den Konflikt zwischen bzw. mit den Eltern<br />
einbezogen werden<br />
- es sollte eine Homepage eingerichtet werden, unter welcher namentlich die älteren Schüler die<br />
wesentlichen Informationen abrufen können<br />
- der Schüler bzw. die Schülerin sollte wählen können, ob er/sie sich mit einem Anwalt oder einer<br />
Anwältin in Verbindung setzen will<br />
- die Schulen müssten mit geeigneten Handzetteln oder Plakaten ausgestattet werden<br />
- insbesondere aus Kreisen der Lehrerschaft wurde darauf hingewiesen, es sei primär Aufgabe<br />
anderer Fachstellen (Jugendberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle, Vormundschaftsbehörden),<br />
sich der Probleme von Scheidungskindern anzunehmen.<br />
Zutreffende Massnahmen:<br />
a) Sofortige Abklärung bei den auf der bereits erhobenen Liste figurierenden Anwältinnen und<br />
Anwälte, ob sie überhaupt gewillt wären, Pikettdienst zu leisten und über ein Natel dauernd<br />
erreichbar zu sein.<br />
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