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PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

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Juristischer Artikel<br />

Vertretung von Kindern<br />

Bereits Ende 1999 befasste sich der Vorstand des Bernischen <strong>Anwaltsverband</strong>es damit,<br />

die anwaltliche Vertretung von Kindern im neuen Scheidungsverfahren zu organisieren.<br />

Es wurde eine Liste mit Anwältinnen und Anwälten, die sich für die Vertretung von Kindern<br />

in Scheidungsverfahren zur Verfügung gestellt haben, erstellt. Eine entsprechende<br />

Weiterbildung für diese spezialisierten Anwältinnen und Anwälte hat am 19. März 2001<br />

stattgefunden.<br />

Von den total 69 Anwältinnen und Anwälte auf der Liste haben 45 die Tagung besucht.<br />

Nach Referaten von Herrn Prof. Dr. W. Felder und Frau Rechtsanwältin Ursula Bichler,<br />

Vormundschaftsbehörde Stadt Zürich, konnten die Anwältinnen und Anwälte am Nachmittag<br />

in Gruppen anhand von verschiedenen Fallbeispielen die Befragung mit Kindern<br />

üben.<br />

Die Veranstaltung war alles in allem ein Erfolg. Die Verbesserungsvorschläge wurden im<br />

Hinblick auf eine weitere Weiterbildungsveranstaltung aufgenommen.<br />

Ebenfalls Ende 1999 hat der Vorstand des BAV beschlossen, eine telefonische Rechtsauskunftsstelle<br />

für Kinder einzurichten. Diese Rechtsauskunftsstelle hat unabhängig von<br />

den bereits bestehenden Rechtsauskunftsstellen zu funktionieren und soll für die Kinder<br />

unentgeltlich sein. Das “Sorgentelefon für Kinder” hat eine eigene Nummer (031 311 00<br />

03). Das Sekretariat BAV nimmt den Anruf entgegen und leitet ihn direkt, ohne Zwischenschaltung,<br />

an die/den piketthabende Anwältin/Anwalt weiter.<br />

Das Konzept für dieses “Sorgentelefon für Kinder” des BAV steht.<br />

Nachfolgend ist es auszugsweise wiedergegeben:<br />

Im Oktober 2000 wurden einerseits die Schulen und andererseits die Vormundschaftsbehörden<br />

des Kantons Bern angeschrieben, wobei die folgenden Fragen unterbreitet<br />

wurden:<br />

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