PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband
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Juristischer Artikel<br />
Vertretung von Kindern<br />
Bereits Ende 1999 befasste sich der Vorstand des Bernischen <strong>Anwaltsverband</strong>es damit,<br />
die anwaltliche Vertretung von Kindern im neuen Scheidungsverfahren zu organisieren.<br />
Es wurde eine Liste mit Anwältinnen und Anwälten, die sich für die Vertretung von Kindern<br />
in Scheidungsverfahren zur Verfügung gestellt haben, erstellt. Eine entsprechende<br />
Weiterbildung für diese spezialisierten Anwältinnen und Anwälte hat am 19. März 2001<br />
stattgefunden.<br />
Von den total 69 Anwältinnen und Anwälte auf der Liste haben 45 die Tagung besucht.<br />
Nach Referaten von Herrn Prof. Dr. W. Felder und Frau Rechtsanwältin Ursula Bichler,<br />
Vormundschaftsbehörde Stadt Zürich, konnten die Anwältinnen und Anwälte am Nachmittag<br />
in Gruppen anhand von verschiedenen Fallbeispielen die Befragung mit Kindern<br />
üben.<br />
Die Veranstaltung war alles in allem ein Erfolg. Die Verbesserungsvorschläge wurden im<br />
Hinblick auf eine weitere Weiterbildungsveranstaltung aufgenommen.<br />
Ebenfalls Ende 1999 hat der Vorstand des BAV beschlossen, eine telefonische Rechtsauskunftsstelle<br />
für Kinder einzurichten. Diese Rechtsauskunftsstelle hat unabhängig von<br />
den bereits bestehenden Rechtsauskunftsstellen zu funktionieren und soll für die Kinder<br />
unentgeltlich sein. Das “Sorgentelefon für Kinder” hat eine eigene Nummer (031 311 00<br />
03). Das Sekretariat BAV nimmt den Anruf entgegen und leitet ihn direkt, ohne Zwischenschaltung,<br />
an die/den piketthabende Anwältin/Anwalt weiter.<br />
Das Konzept für dieses “Sorgentelefon für Kinder” des BAV steht.<br />
Nachfolgend ist es auszugsweise wiedergegeben:<br />
Im Oktober 2000 wurden einerseits die Schulen und andererseits die Vormundschaftsbehörden<br />
des Kantons Bern angeschrieben, wobei die folgenden Fragen unterbreitet<br />
wurden:<br />
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