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PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

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Der BAV möchte auch eine Hotline für Kinder<br />

einrichten, um bei dringenden Fragen<br />

sofort mit juristischem Rat helfen zu können.<br />

Wie beurteilen Sie die diesbezügliche<br />

Nachfrage?<br />

Ich denke, da besteht seitens der Kinder<br />

wohl kaum Bedarf. Anwälte stellen für sie<br />

Respektpersonen dar. Ich glaube daher<br />

nicht, dass sich ein Kind in einer verworrenen<br />

Situation gerade an jemanden wendet,<br />

wo zuerst eine Schwellenangst überwunden<br />

werden muss. Daher scheint mir<br />

der Aufwand für eine funktionierende<br />

Pikettorganisation nicht gerechtfertigt.<br />

Es ist umstritten, ob das Kind dem Beistand<br />

Weisungen erteilen kann. Ist diese Frage<br />

nicht etwas gar akademisch?<br />

Ich denke auch nicht, dass Kinder Weisungen<br />

erteilen sollen. Weisungen umsetzen<br />

bedeutet ja, dass der Weisungsempfänger<br />

damit einverstanden ist. Es kann also nur<br />

dann Konsens herrschen, wenn die erteilte<br />

Weisung auch durchsetzbar ist. Die Aufgabe<br />

des Beistandes wird daher wohl eher<br />

darin liegen, dem Kind klar zu machen,<br />

welche Rechte im Prozess umgesetzt werden<br />

können. Man darf sich hier ohnehin<br />

keine Illusionen machen. Das Hauptinteresse<br />

der Kinder wäre nämlich meist ein<br />

Verzicht der Eltern auf die Scheidung selbst<br />

und genau das ist ja nicht durchführbar.<br />

In Tat und Wahrheit besteht ein relativ enger<br />

Rahmen, um den Spielraum auszunutzen.<br />

Zentral geht es wohl meist um Fragen<br />

der Obhut. Aber gerade hier gibt es – wie<br />

150<br />

bereits erwähnt – nur drei Lösungen.<br />

Unklar ist ob die neue Beistandschaft nur<br />

für das Scheidungsverfahren angeordnet<br />

werden kann. Würde es nicht Sinn machen,<br />

dieses Institut auch im Eheschutzverfahren<br />

anzuwenden?<br />

Richtig, die Weichen werden ja im Eheschutzverfahren<br />

gestellt und nicht im Scheidungsverfahren.<br />

Die meisten Fälle, die das<br />

Scheidungsgericht zu beurteilen hat, sind<br />

daher schon vorgespurt. Das grosse<br />

“Kindergestürm“ spielt sich somit vor dem<br />

Eheschutzrichter und nicht vor dem Scheidungsrichter<br />

ab. Daher finde ich es sinnvoll,<br />

wenn man Kinderbeistandschaften<br />

nötigenfalls bereits im Eheschutzverfahren<br />

anordnet. Dieses Recht lässt sich<br />

schliesslich auch aus der UNO-Kinderrechtskonvention<br />

ableiten.<br />

Welche Rolle spielen die Jugend- und die<br />

Erziehungsberatung?<br />

Die Jugendberatung hat nur Kontakt mit<br />

älteren Kindern, also mit solchen die ihren<br />

Willen äussern können. Mit der Kinderbeistandschaft<br />

besteht kein direkter Konnex.<br />

Hingegen ist die Erziehungsberatung<br />

häufig als Gutachterin involviert, was zu<br />

einer Zusammenarbeit mit der Beistandschaft<br />

führt, sofern diese schon vorgängig<br />

errichtet wurde.<br />

Wie werden die Prozesskosten des Kinderbeistands<br />

liquidiert?

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