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PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

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Wer ist der optimale Kinderbeistand im<br />

Prozess?<br />

Das hängt von der Art des Prozesses ab,<br />

sowie vom Zeitpunkt in dem ich mit der<br />

Beistandschaft intervenieren muss. Der<br />

Vorteil der Anwälte liegt sicher in der<br />

Prozesserfahrung; allerdings ist das aber<br />

nur dann von Bedeutung, wenn es sich<br />

wirklich um ein streitiges Verfahren handelt.<br />

In Fällen, bei denen sich die Ehegatten<br />

einig sind und das Gericht dennoch<br />

der Meinung ist, eine Beistandschaft einzusetzen,<br />

beispielsweise um Fragen der<br />

Obhut oder der elterlichen Sorge abzuklären,<br />

ist aber die Prozesserfahrung nicht von<br />

grosser Bedeutung. Zumal sich das Gericht<br />

immer noch von Amtes wegen für das<br />

Kindeswohl einzusetzen hat. Daher bin ich<br />

der Auffassung, dass es nicht unbedingt<br />

Anwälte oder Anwältinnen braucht, vielmehr<br />

sind eben auch andere Berufsgruppen<br />

dazu geeignet, vorab wenn es nicht<br />

spezifisch juristische Fragen zu beantworten<br />

gibt. Im übrigen wird ja gerade derjenige<br />

Bereich von der Kinderbeistandschaft<br />

nicht erfasst, der eigentlich juristisch am<br />

schwierigsten ist, nämlich die Unterhaltsfrage.<br />

Ist denn die Unabhängigkeit eines von der<br />

VB vorgeschlagenen Beistands überhaupt<br />

gewährt?<br />

Es sollten ja alle Beteiligten im Interesse<br />

des Kindes tätig sein. Der Anspruch des<br />

Gerichts auf Unabhängigkeit dürfte unbestritten<br />

sein. Das Gleiche gilt meines Er-<br />

achtens auch für die VB, es ist ja letztlich<br />

eine Behörde. Und soweit der von der VB<br />

eingesetzte Beistand dem Kindeswohl verpflichtet<br />

ist, dürfte auch dessen Unabhängigkeit<br />

gesichert sein. Das Problem liegt<br />

wohl eher darin, dass möglicherweise<br />

nicht alle das Gleiche unter dem Kindeswohl<br />

verstehen. Daher scheint mir die Frage<br />

der Unabhängigkeit der Beistandschaft<br />

von der VB nicht zentral zu sein. Es könnte<br />

zudem sogar passieren, dass es zwischen<br />

dem Beistand und der Vormundschaftsbehörde<br />

zu einem Konflikt kommt, was<br />

kaum mehr im Interesse des Kindes liegen<br />

kann. Hier ist die Zusammenarbeit aller<br />

nötig.<br />

Der BAV führt eine Liste mit “Kinderanwälten“,<br />

die sich der einschlägigen Ausund<br />

Weiterbildung verpflichtet haben. Was<br />

halten Sie davon? Entspricht das allenfalls<br />

einem Bedürfnis der Gerichte?<br />

Das finde ich in jedem Fall sinnvoll. Es<br />

handelt sich hier zweifelsohne um eine etwas<br />

andere Aufgabe, als sie üblicherweise<br />

von der Anwaltschaft im Prozess wahrgenommen<br />

wird. Es ist auch eine andere<br />

Klientschaft. Man muss sich anders darauf<br />

einstellen, es sind ja auch andere Fragen<br />

zu beantworten. Normal sind eben<br />

nicht spezifisch juristische Fragen. Letztlich<br />

geht es um die Auslegung des unbestimmten<br />

Begriffes “Kindeswohl“. Eine<br />

spezifische Bildung finde ich in jedem Fall<br />

gut. Man sollte die Liste dann auch bekannt<br />

und – von Gerichten und der VB –<br />

davon Gebrauch machen.<br />

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