PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband
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handelte es sich insoweit um ein kompliziertes<br />
Verfahren, als es erstens um ein Abänderungsverfahren<br />
ging und zweitens<br />
eine Widerklage erhoben wurde. In den beiden<br />
anderen Fällen lagen jeweils Gutachten<br />
vor; hier diente die Beistandschaft vornehmlich<br />
der Aktualisierung. In einem Fall<br />
bestanden beispielsweise Bedenken, die<br />
Mutter sei womöglich nicht in der Lage,<br />
für eine adäquate Erziehung der Kinder<br />
zu sorgen. Für derartige Abklärungen eignen<br />
sich meines Erachtens erfahrene Sozialarbeiterinnen<br />
oder Sozialarbeiter besser.<br />
Macht das Institut der Kinderbeistandschaft<br />
tatsächlich Sinn?<br />
Ja, ich glaube schon. Allerdings darf ich<br />
gleich festhalten, dass in den meisten<br />
Scheidungsverfahren Einigkeit bezüglich<br />
der Kinderzuteilung besteht. In den anderen<br />
Fällen ist es aber für das Gericht von<br />
Vorteil, wenn das Kind vertreten ist. Bei<br />
Streitigkeiten über die Kinderzuteilung<br />
muss man letztlich einer Partei Recht geben<br />
und hier gibt es nur drei Lösungen.<br />
Entweder übernimmt die Mutter oder der<br />
Vater die Obhut oder die Kinder werden<br />
fremd platziert. Hier ist es für das Gericht<br />
von Vorteil, wenn es sich vorerst etwas zurückziehen<br />
kann, bevor am Schluss eine<br />
Entscheidung gefällt werden muss. Damit<br />
kann auch vermieden werden, dass das<br />
Gericht in der Kinderfrage zwangsläufig<br />
Position für eine Partei beziehen muss.<br />
Dadurch wird das eigentliche Scheidungsverfahren<br />
auch weniger belastet.<br />
Nach Art. 146 Abs. 3 ZGB ist die Beistandschaft<br />
obligatorisch anzuordnen, wenn das<br />
Kind sie verlangt. Kommt das überhaupt<br />
vor?<br />
Das hängt wohl von den dem Kind zugänglichen<br />
Informationen ab. Bei mir ist das<br />
bislang nicht vorgekommen und ich glaube<br />
auch nicht, dass das häufig passiert.<br />
Ich kann es mir auch schwer vorstellen,<br />
dass ein Kind von selbst auf die Idee kommt,<br />
denn meistens betrifft es ja gerade Fälle,<br />
die sowieso schon problematisch sind.<br />
Aber gerade in diesen Fällen ist die Vormundschaftsbehörde<br />
oftmals schon eingeschaltet,<br />
womit das Kind keinen eigenen<br />
Antrag mehr einzubringen hat.<br />
Haben Sie schon Kinderbeistandschaften<br />
aufgrund eines Antrages der Eltern oder der<br />
VB angeordnet?<br />
Alle Beistandschaften, die ich eingesetzt<br />
habe, habe ich selbst verantwortet; also<br />
mit dem Ermessen des Gerichtes. Bei der<br />
Vormundschaftsbehörde kann es sein, dass<br />
das neue Institut noch nicht so geläufig<br />
ist, vorallem wenn bereits eine Beistandschaft<br />
nach Art. 308 ZGB besteht. In derartigen<br />
Situationen kann natürlich eine<br />
vorbestandene Beistandschaft mit einer<br />
Prozessbeistandschaft kombiniert werden.<br />
In allen meiner drei bisherigen Fälle bestand<br />
beispielsweise bereits eine Erziehungsbeistandschaft<br />
oder es wurde eine<br />
solche eingesetzt.<br />
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