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PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

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handelte es sich insoweit um ein kompliziertes<br />

Verfahren, als es erstens um ein Abänderungsverfahren<br />

ging und zweitens<br />

eine Widerklage erhoben wurde. In den beiden<br />

anderen Fällen lagen jeweils Gutachten<br />

vor; hier diente die Beistandschaft vornehmlich<br />

der Aktualisierung. In einem Fall<br />

bestanden beispielsweise Bedenken, die<br />

Mutter sei womöglich nicht in der Lage,<br />

für eine adäquate Erziehung der Kinder<br />

zu sorgen. Für derartige Abklärungen eignen<br />

sich meines Erachtens erfahrene Sozialarbeiterinnen<br />

oder Sozialarbeiter besser.<br />

Macht das Institut der Kinderbeistandschaft<br />

tatsächlich Sinn?<br />

Ja, ich glaube schon. Allerdings darf ich<br />

gleich festhalten, dass in den meisten<br />

Scheidungsverfahren Einigkeit bezüglich<br />

der Kinderzuteilung besteht. In den anderen<br />

Fällen ist es aber für das Gericht von<br />

Vorteil, wenn das Kind vertreten ist. Bei<br />

Streitigkeiten über die Kinderzuteilung<br />

muss man letztlich einer Partei Recht geben<br />

und hier gibt es nur drei Lösungen.<br />

Entweder übernimmt die Mutter oder der<br />

Vater die Obhut oder die Kinder werden<br />

fremd platziert. Hier ist es für das Gericht<br />

von Vorteil, wenn es sich vorerst etwas zurückziehen<br />

kann, bevor am Schluss eine<br />

Entscheidung gefällt werden muss. Damit<br />

kann auch vermieden werden, dass das<br />

Gericht in der Kinderfrage zwangsläufig<br />

Position für eine Partei beziehen muss.<br />

Dadurch wird das eigentliche Scheidungsverfahren<br />

auch weniger belastet.<br />

Nach Art. 146 Abs. 3 ZGB ist die Beistandschaft<br />

obligatorisch anzuordnen, wenn das<br />

Kind sie verlangt. Kommt das überhaupt<br />

vor?<br />

Das hängt wohl von den dem Kind zugänglichen<br />

Informationen ab. Bei mir ist das<br />

bislang nicht vorgekommen und ich glaube<br />

auch nicht, dass das häufig passiert.<br />

Ich kann es mir auch schwer vorstellen,<br />

dass ein Kind von selbst auf die Idee kommt,<br />

denn meistens betrifft es ja gerade Fälle,<br />

die sowieso schon problematisch sind.<br />

Aber gerade in diesen Fällen ist die Vormundschaftsbehörde<br />

oftmals schon eingeschaltet,<br />

womit das Kind keinen eigenen<br />

Antrag mehr einzubringen hat.<br />

Haben Sie schon Kinderbeistandschaften<br />

aufgrund eines Antrages der Eltern oder der<br />

VB angeordnet?<br />

Alle Beistandschaften, die ich eingesetzt<br />

habe, habe ich selbst verantwortet; also<br />

mit dem Ermessen des Gerichtes. Bei der<br />

Vormundschaftsbehörde kann es sein, dass<br />

das neue Institut noch nicht so geläufig<br />

ist, vorallem wenn bereits eine Beistandschaft<br />

nach Art. 308 ZGB besteht. In derartigen<br />

Situationen kann natürlich eine<br />

vorbestandene Beistandschaft mit einer<br />

Prozessbeistandschaft kombiniert werden.<br />

In allen meiner drei bisherigen Fälle bestand<br />

beispielsweise bereits eine Erziehungsbeistandschaft<br />

oder es wurde eine<br />

solche eingesetzt.<br />

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