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PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

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Interview<br />

Was haben Sie allgemein für erste Erfahrungen<br />

mit dem neuen Scheidungsrecht gemacht?<br />

Ich teile die teilweise negativen Stimmen,<br />

vorab der Anwaltschaft, nicht vollumfänglich.<br />

Es stimmt zwar, dass der<br />

Verfahrensablauf etwas komplizierter geworden<br />

ist; zudem gibt es mehr administrativen<br />

Aufwand. Anderseits ist das Verfahren<br />

aber entschlackt worden, indem die<br />

Schuldfrage - mit Ausnahme der Scheidungen<br />

nach Art. 115 ZGB - nicht mehr<br />

thematisiert wird. Der Umgang mit den<br />

Leuten ist zudem lockerer geworden. Die<br />

Verhandlungen können weniger formalistisch<br />

geführt werden. Das ist ein Vorteil.<br />

Nachteilig sind, wie eben gesagt, der Papierkrieg<br />

und die zweimonatige Wartefrist,<br />

die niemand so recht versteht.<br />

146<br />

mit Herrn Daniel Bähler,<br />

Gerichtspräsident Thun<br />

bearbeitet durch Markus Stähli, Redaktor<br />

Was hat sich für die Hauptbetroffenen der<br />

Scheidungsverfahren, die Kinder, geändert?<br />

Neu ist vorab, dass wir nunmehr in allen<br />

Scheidungen, die auch Kinder betreffen,<br />

einen Bericht von der Vormundschaftsbehörde<br />

einholen müssen. Die mit Art. 146f<br />

ZGB neu geschaffene Kinderbeistandschaft<br />

wurde bisher aber noch nicht oft angeordnet.<br />

Ich persönlich hatte bis anhin<br />

lediglich drei Fälle. Einmal habe ich eine<br />

Anwältin durch die Vormundschaftsbehörde<br />

einsetzen lassen; in den anderen<br />

beiden Fällen waren es ein Sozialarbeiter<br />

und eine Juristin der Sozialdienste, die<br />

beide über Erfahrungen im Umgang mit<br />

Kindern verfügen. Der Vorteil der Anwältinnen<br />

und Anwälte liegt zweifelsohne in<br />

der Prozesserfahrung. Im erwähnten Fall,<br />

wo eine Anwältin eingesetzt worden ist,

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