PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband
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die Ablehnung eines solchen Gesuches ist den Antragstellenden<br />
und den Parteien mitzuteilen.<br />
2 Diesen Entscheid können die Ehegatten und das urteilsfähige<br />
Kind innert zehn Tagen an den Appellationshof weiterziehen.<br />
Auf das Verfahren findet Artikel 23a des Gesetzes vom<br />
28. Mai 1911 betreffend die Einführung des Schweizerischen<br />
Zivilgesetzbuches (EG ZGB) Anwendung.<br />
Eröffnung des Urteils Art. 27<br />
1<br />
Kinder<br />
Das Scheidungsurteil ist dem urteilsfähigen Kind bzw. der<br />
Beiständin oder dem Beistand des betroffenen Kindes, soweit<br />
es um die Zuteilung der elterlichen Sorge, um grundlegende<br />
Fragen des persönlichen Verkehrs, um die Regelung<br />
des Unterhalts und um Kindesschutzmassnahmen geht, zu<br />
eröffnen.<br />
2 Das Kind kann gegen das Urteil mit der Begründung appellieren,<br />
dass ihm das Recht zur Anhörung gemäss Artikel 144<br />
Absatz 2 ZGB [SR 210] oder das Recht zur Ernennung einer<br />
Beiständin oder eines Beistandes gemäss Artikel 146 Absatz<br />
3 ZGB verweigert wurde. Das Kind kann das Urteil mittels<br />
Appellation auch bezüglich elterlicher Sorge, persönlichem<br />
Verkehr und Unterhalt anfechten.<br />
Kosten der Vertretung Art. 31<br />
des Kindes Die Kosten aus der Vertretung des Kindes gemäss Artikel<br />
146 ZGB werden zu den Prozesskosten geschlagen.<br />
3. Entstehung, Zweck und Ausgestaltung des Instituts<br />
Im Vorentwurf zur Revision des Scheidungsrechts war die Kinderbeistandschaft noch<br />
nicht enthalten. Es war lediglich eine Präzisierung von Art. 308 Abs. 2 ZGB im Sinne<br />
einer ausserprozessualen Beistandschaft vorgesehen.<br />
Die Beistandschaft für das Kind mit Befugnissen im Scheidungsprozess wurde dann<br />
auf Grund von Anregungen aus der Lehre und dem Vernehmlassungsverfahren sowie<br />
einer rechtsvergleichenden Untersuchung in die Vorlage des Bundesrates aufgenommen<br />
(Art. 147) 1 . Die Vertretung wäre nach diesem Vorschlag in folgenden Fällen obligatorisch<br />
anzuordnen gewesen: Bei unterschiedlichen Anträgen der Eltern bezüglich<br />
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