27.10.2013 Aufrufe

PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

PDF, 430 KB - Bernischer Anwaltsverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Vertretung des Kindes im Scheidungsprozess<br />

Beistandschaft gemäss Art. 146 f. ZGB<br />

Referat an der Fachtagung VBK/VSAV am 21. September 2000 in Freiburg<br />

Daniel Bähler, Gerichtspräsident, Thun<br />

Inhalt<br />

1. Vorbemerkung<br />

2. Die gesetzliche Regelung<br />

3. Entstehung, Zweck und Ausgestaltung des Instituts<br />

4. Anordnung einer Beistandschaft im konkreten Fall<br />

5. Bestellung der die Beistandschaft führenden Person<br />

6. Kosten der Beistandschaft<br />

7. Schlussbemerkung<br />

1. Vorbemerkung<br />

Das neue Scheidungsrecht ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Erfahrungen mit<br />

konkreten Fällen sind somit nur erst spärlich vorhanden. Es wird deshalb im Folgenden<br />

zunächst das Institut der Kinderbeistandschaft vorgestellt. Anschliessend werden<br />

aus der Sicht eines Scheidungsrichters und gestützt auf die vorhandene Literatur<br />

einige Vorstellungen zu dessen Anwendung in der Praxis formuliert.<br />

2. Die gesetzliche Regelung<br />

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210)<br />

III. Vertretung des Kindes Art. 146<br />

1<br />

1. Voraussetzungen Das Gericht ordnet aus wichtigen Gründen die Vertretung<br />

des Kindes im Prozess durch einen Beistand an.<br />

2 Es prüft die Anordnung der Beistandschaft insbesondere<br />

dann, wenn:<br />

131

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!