Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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nur unter Auflösung der Gesellschaft möglich.<br />
Jüngst hat der BGH gem Art 234 EGV<br />
an den EuGH die Vorlagefragen gestellt,<br />
ob dies nicht trotzdem aus dem primären<br />
Gemeinschaftsrecht begründbar wäre<br />
(EuZW <strong>2000</strong>, 412ff).<br />
Selbst dieser kurze Abschnitt der dargestellten<br />
Probleme lassen den Schluss zu,<br />
dass der Münchener Kommentar Aktiengesetz<br />
ein unverzichtbarer Bestandteil jeder<br />
gesellschaftsrechtlichen Bibliothek werden<br />
wird.<br />
Wolf-Georg Schärf<br />
■ Einlagenrückzahlung in Handels- und<br />
Steuerbilanz. ecolex Spezial. Von<br />
Reinhold Beiser. Verlag Manz, Wien<br />
<strong>2000</strong>. 130 Seiten, br, S 380,–.<br />
Diese außerordentlich interessante Monographie<br />
behandelt das praktisch wichtige<br />
Thema der Einlagenrückzahlung und setzt<br />
sich dabei kritisch mit den diesbezüglichen<br />
Ansichten der Finanzverwaltung auseinander.<br />
Einlagen eines Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft<br />
sind auf Ebene der Gesellschaft<br />
steuerneutral (§ 8 Abs 1 KStG<br />
1988). Derartige Zuwendungen erfolgen<br />
societatis causa und stellen keine Betriebseinnahmen<br />
dar. Nur was die Gesellschaft<br />
aus eigener Kraft und Leistungsfähigkeit erwirtschaftet,<br />
unterliegt der Ertragsbesteuerung.<br />
Auf Ebene des Gesellschafters stellt<br />
die Einlage einen Tausch und somit eine<br />
Veräußerung dar (§ 6 Z 14 EStG 1988):<br />
Ein Wirtschaftsgut wird hingegeben und<br />
dafür die Beteiligung angeschafft. Die Einlagenrückzahlung<br />
– seit dem StruktAnpG<br />
1996 in § 4 Abs 12 EStG 1988 positiviert<br />
– ist nun der actus contrarius zur Einlage:<br />
Der Gesellschafter erhält einerseits<br />
ein Wirtschaftsgut (Geld) und hat andererseits<br />
seinen Beteiligungsansatz (Buchwert,<br />
Anschaffungskosten) zu vermindern. Übersteigt<br />
die Einlagenrückzahlung den Beteiligungsansatz,<br />
dann ergibt sich im betrieblichen<br />
Bereich ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn<br />
in Höhe der Differenz, im<br />
außerbetrieblichen Bereich besteht eine<br />
Steuerpflicht hingegen nur nach Maßgabe<br />
der §§ 30, 31 EStG 1988.<br />
Nach einer Darstellung der Entstehungsgeschichte<br />
des § 4 Abs 12 EStG 1988 erläutert<br />
der Autor die sog Zwei-Schranken-<br />
Theorie. Will eine Kapitalgesellschaft ihren<br />
Gesellschaftern Einlagen zurückzahlen,<br />
so müssen zwei Voraussetzungen erfüllt<br />
sein: In der Gesellschaft muss einerseits<br />
Einlagekapital iSd § 4 Abs 12 EStG<br />
1988 vorhanden sein, andererseits muss<br />
handelsrechtlich die Möglichkeit einer<br />
Ausschüttung bestehen. Liegt dieser Fall<br />
vor und hat die Kapitalgesellschaft sowohl<br />
ausschüttungsfähige Gewinne als auch<br />
ausschüttungsfähige Einlagen, dann besteht<br />
nach Meinung von Beiser ebenso<br />
wie nach Meinung der Finanzverwaltung<br />
ein Dispositionsrecht der Gesellschaft, Gewinne<br />
auszuschütten oder Einlagen rückzuzahlen.<br />
Interessanterweise hat der Verwaltungsgerichtshof<br />
in einem erst nach<br />
Erscheinen des Werkes ergangenen Erkenntnis<br />
diese wohl herrschende Ansicht<br />
abgelehnt: Ein diesbezügliches Wahlrecht<br />
bestehe nicht, primär müssten also Gewinne<br />
ausgeschüttet werden (VwGH 22. 3.<br />
<strong>2000</strong>, 96/13/0175). Nur wenn der<br />
Nachweis gelingt, dass eine handelsrechtliche<br />
Gewinnausschüttung im erwirtschafteten<br />
Gewinn nicht Deckung finden kann,<br />
sei eine Einlagenrückzahlung anzunehmen.<br />
Anschließend behandelt der Autor unter<br />
anderem alineare Einlagen, die Kapitalerhöhung<br />
aus Gesellschaftsmitteln, Großmutterzuschüsse<br />
und die Auswirkungen<br />
von Umgründungen auf den Stand der Einlagen.<br />
Abgerundet wird das empfehlenswerte<br />
Werk durch den vollständigen Abdruck<br />
des Einlagenrückzahlungserlasses<br />
des BMF.<br />
Niklas Schmidt<br />
■ E-Commerce – Nationale und internationale<br />
Rechtsvorschriften zum Geschäftsverkehr<br />
über elektronische Medien. Von<br />
Georg Kresbach. Verlag Linde, Wien<br />
<strong>2000</strong>. 430 Seiten, br, S 778,–.<br />
Literaturbericht<br />
Unter Electronic Commerce verstehen die<br />
ErläutRV zum SignaturG „einen globalen<br />
Marktplatz, dem sämtliche wirtschaftliche<br />
Tätigkeiten und Transaktionen über interaktive<br />
Dienste bzw Dienste der Informationsgesellschaft<br />
zugerechnet werden“. Der<br />
Aufbereitung zahlreicher österreichischer<br />
und europäischer Normen, die sich mit<br />
diesem Themenkomplex beschäftigen, widmet<br />
sich die vorliegende Arbeit des Wiener<br />
Rechtsanwalts Georg Kresbach. Das<br />
FernabsatzG sowie das SignaturG bilden<br />
die Schwerpunkte des Buches.<br />
Zunächst werden in einer knappen aber<br />
informativen Einführung die wesentlichen<br />
Regelungsbereiche dargestellt und auf die<br />
teils einschneidenden Änderungen der bestehenden<br />
Rechtslage verwiesen.<br />
Nachfolgend werden die Normen samt<br />
den Materialien (jeweils den Erläuternden<br />
Bemerkungen zur Regierungsvorlage [Allgemeiner<br />
und Besonderer Teil], dem Bericht<br />
des Justizausschusses und dem Bundesrat<br />
– Ausschussbericht) abgedruckt.<br />
Abschließend werden die den österreichischen<br />
Rechtsakten auf europäischer<br />
Ebene zugrunde liegenden Bestimmungen,<br />
insbesondere die jeweiligen Richtlinien,<br />
wiedergegeben. Ein Literaturverzeichnis<br />
bietet weiterführende Hinweise, das umfassende<br />
Stichwortverzeichnis erleichtert<br />
das Auffinden der gesuchten Stellen.<br />
Entgegen dem engen Titel E-Commerce betrifft<br />
der Bereich des FernabsatzG nicht<br />
bloß Rechtsgeschäfte im virtuellen Raum.<br />
Die im zweiten Abschnitt des KSchG<br />
eingefügten Bestimmungen über Vertragsabschlüsse<br />
im Fernabsatz haben als Anwendungsvoraussetzungen<br />
lediglich den<br />
Vertragsabschluss unter „ausschließlicher<br />
Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel“<br />
und (auf Seite des<br />
Unternehmers) die Verwendung „eines für<br />
den Fernabsatz organisierten Vertriebsoder<br />
Dienstleistungssystems“. Damit fallen<br />
nicht nur Transaktionen im Internet sondern<br />
auch der klassische Versandhandel unter<br />
die neuen Regelungen, die im Kern eine<br />
umfassende Informationspflicht des Unternehmers<br />
und ein Rücktrittsrecht des Ver-<br />
AnwBl <strong>2000</strong>/<strong>11</strong> 695