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Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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nur unter Auflösung der Gesellschaft möglich.<br />

Jüngst hat der BGH gem Art 234 EGV<br />

an den EuGH die Vorlagefragen gestellt,<br />

ob dies nicht trotzdem aus dem primären<br />

Gemeinschaftsrecht begründbar wäre<br />

(EuZW <strong>2000</strong>, 412ff).<br />

Selbst dieser kurze Abschnitt der dargestellten<br />

Probleme lassen den Schluss zu,<br />

dass der Münchener Kommentar Aktiengesetz<br />

ein unverzichtbarer Bestandteil jeder<br />

gesellschaftsrechtlichen Bibliothek werden<br />

wird.<br />

Wolf-Georg Schärf<br />

■ Einlagenrückzahlung in Handels- und<br />

Steuerbilanz. ecolex Spezial. Von<br />

Reinhold Beiser. Verlag Manz, Wien<br />

<strong>2000</strong>. 130 Seiten, br, S 380,–.<br />

Diese außerordentlich interessante Monographie<br />

behandelt das praktisch wichtige<br />

Thema der Einlagenrückzahlung und setzt<br />

sich dabei kritisch mit den diesbezüglichen<br />

Ansichten der Finanzverwaltung auseinander.<br />

Einlagen eines Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft<br />

sind auf Ebene der Gesellschaft<br />

steuerneutral (§ 8 Abs 1 KStG<br />

1988). Derartige Zuwendungen erfolgen<br />

societatis causa und stellen keine Betriebseinnahmen<br />

dar. Nur was die Gesellschaft<br />

aus eigener Kraft und Leistungsfähigkeit erwirtschaftet,<br />

unterliegt der Ertragsbesteuerung.<br />

Auf Ebene des Gesellschafters stellt<br />

die Einlage einen Tausch und somit eine<br />

Veräußerung dar (§ 6 Z 14 EStG 1988):<br />

Ein Wirtschaftsgut wird hingegeben und<br />

dafür die Beteiligung angeschafft. Die Einlagenrückzahlung<br />

– seit dem StruktAnpG<br />

1996 in § 4 Abs 12 EStG 1988 positiviert<br />

– ist nun der actus contrarius zur Einlage:<br />

Der Gesellschafter erhält einerseits<br />

ein Wirtschaftsgut (Geld) und hat andererseits<br />

seinen Beteiligungsansatz (Buchwert,<br />

Anschaffungskosten) zu vermindern. Übersteigt<br />

die Einlagenrückzahlung den Beteiligungsansatz,<br />

dann ergibt sich im betrieblichen<br />

Bereich ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn<br />

in Höhe der Differenz, im<br />

außerbetrieblichen Bereich besteht eine<br />

Steuerpflicht hingegen nur nach Maßgabe<br />

der §§ 30, 31 EStG 1988.<br />

Nach einer Darstellung der Entstehungsgeschichte<br />

des § 4 Abs 12 EStG 1988 erläutert<br />

der Autor die sog Zwei-Schranken-<br />

Theorie. Will eine Kapitalgesellschaft ihren<br />

Gesellschaftern Einlagen zurückzahlen,<br />

so müssen zwei Voraussetzungen erfüllt<br />

sein: In der Gesellschaft muss einerseits<br />

Einlagekapital iSd § 4 Abs 12 EStG<br />

1988 vorhanden sein, andererseits muss<br />

handelsrechtlich die Möglichkeit einer<br />

Ausschüttung bestehen. Liegt dieser Fall<br />

vor und hat die Kapitalgesellschaft sowohl<br />

ausschüttungsfähige Gewinne als auch<br />

ausschüttungsfähige Einlagen, dann besteht<br />

nach Meinung von Beiser ebenso<br />

wie nach Meinung der Finanzverwaltung<br />

ein Dispositionsrecht der Gesellschaft, Gewinne<br />

auszuschütten oder Einlagen rückzuzahlen.<br />

Interessanterweise hat der Verwaltungsgerichtshof<br />

in einem erst nach<br />

Erscheinen des Werkes ergangenen Erkenntnis<br />

diese wohl herrschende Ansicht<br />

abgelehnt: Ein diesbezügliches Wahlrecht<br />

bestehe nicht, primär müssten also Gewinne<br />

ausgeschüttet werden (VwGH 22. 3.<br />

<strong>2000</strong>, 96/13/0175). Nur wenn der<br />

Nachweis gelingt, dass eine handelsrechtliche<br />

Gewinnausschüttung im erwirtschafteten<br />

Gewinn nicht Deckung finden kann,<br />

sei eine Einlagenrückzahlung anzunehmen.<br />

Anschließend behandelt der Autor unter<br />

anderem alineare Einlagen, die Kapitalerhöhung<br />

aus Gesellschaftsmitteln, Großmutterzuschüsse<br />

und die Auswirkungen<br />

von Umgründungen auf den Stand der Einlagen.<br />

Abgerundet wird das empfehlenswerte<br />

Werk durch den vollständigen Abdruck<br />

des Einlagenrückzahlungserlasses<br />

des BMF.<br />

Niklas Schmidt<br />

■ E-Commerce – Nationale und internationale<br />

Rechtsvorschriften zum Geschäftsverkehr<br />

über elektronische Medien. Von<br />

Georg Kresbach. Verlag Linde, Wien<br />

<strong>2000</strong>. 430 Seiten, br, S 778,–.<br />

Literaturbericht<br />

Unter Electronic Commerce verstehen die<br />

ErläutRV zum SignaturG „einen globalen<br />

Marktplatz, dem sämtliche wirtschaftliche<br />

Tätigkeiten und Transaktionen über interaktive<br />

Dienste bzw Dienste der Informationsgesellschaft<br />

zugerechnet werden“. Der<br />

Aufbereitung zahlreicher österreichischer<br />

und europäischer Normen, die sich mit<br />

diesem Themenkomplex beschäftigen, widmet<br />

sich die vorliegende Arbeit des Wiener<br />

Rechtsanwalts Georg Kresbach. Das<br />

FernabsatzG sowie das SignaturG bilden<br />

die Schwerpunkte des Buches.<br />

Zunächst werden in einer knappen aber<br />

informativen Einführung die wesentlichen<br />

Regelungsbereiche dargestellt und auf die<br />

teils einschneidenden Änderungen der bestehenden<br />

Rechtslage verwiesen.<br />

Nachfolgend werden die Normen samt<br />

den Materialien (jeweils den Erläuternden<br />

Bemerkungen zur Regierungsvorlage [Allgemeiner<br />

und Besonderer Teil], dem Bericht<br />

des Justizausschusses und dem Bundesrat<br />

– Ausschussbericht) abgedruckt.<br />

Abschließend werden die den österreichischen<br />

Rechtsakten auf europäischer<br />

Ebene zugrunde liegenden Bestimmungen,<br />

insbesondere die jeweiligen Richtlinien,<br />

wiedergegeben. Ein Literaturverzeichnis<br />

bietet weiterführende Hinweise, das umfassende<br />

Stichwortverzeichnis erleichtert<br />

das Auffinden der gesuchten Stellen.<br />

Entgegen dem engen Titel E-Commerce betrifft<br />

der Bereich des FernabsatzG nicht<br />

bloß Rechtsgeschäfte im virtuellen Raum.<br />

Die im zweiten Abschnitt des KSchG<br />

eingefügten Bestimmungen über Vertragsabschlüsse<br />

im Fernabsatz haben als Anwendungsvoraussetzungen<br />

lediglich den<br />

Vertragsabschluss unter „ausschließlicher<br />

Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel“<br />

und (auf Seite des<br />

Unternehmers) die Verwendung „eines für<br />

den Fernabsatz organisierten Vertriebsoder<br />

Dienstleistungssystems“. Damit fallen<br />

nicht nur Transaktionen im Internet sondern<br />

auch der klassische Versandhandel unter<br />

die neuen Regelungen, die im Kern eine<br />

umfassende Informationspflicht des Unternehmers<br />

und ein Rücktrittsrecht des Ver-<br />

AnwBl <strong>2000</strong>/<strong>11</strong> 695

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