Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
von Pflichten bestimmt und nur in 1% der Fälle die Verpflichtung zu<br />
gemeinnützigen Leistungen auferlegt.<br />
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass eine auf den Einzelfall bezogene<br />
flexible Reaktion derzeit nicht erfolgt. Das Vorgehen mit<br />
Geldstrafen überwiegt beträchtlich, die im Gesetz vorgesehene<br />
Auferlegung von Pflichten bzw gemeinnützigen Leistungen ist verschwindend.<br />
Gerade diese Maßnahmen wären jedoch geeignet,<br />
individuell auf den Einzelnen bzw die von ihm verübte Straftat<br />
abgestimmt zu werden und beim Betroffenen das nötige Unrechtbewusstsein<br />
zu wecken.<br />
Die Erfahrungen in der bisherigen Praxis haben gezeigt, dass entgegen<br />
der Intention des Gesetzes die Interessen des Opfers nicht<br />
genug berücksichtigt werden und nicht im ausreichendem Maße<br />
ein Rücktritt von der Verfolgung auch von der Schadenswiedergutmachung<br />
abhängig gemacht wird.<br />
Zivilrechtspflege<br />
Auch in Zivilverfahren kommt es immer wieder zu späten Zustellungen<br />
des Beschlusses über die Gewährung der Verfahrenshilfe, sodass<br />
eine ausreichende Vorbereitung der Verhandlungen oft aus<br />
terminlichen Gründen nicht möglich ist.<br />
Im Zivilverfahren stellt sich ebenfalls das Problem der Aktenabschrift.<br />
Völlig unbestritten ist wohl, dass der Rechtsanwalt, der im<br />
Rahmen der Verfahrenshilfe bestellt wird, eine Abschrift des Aktes<br />
benötigt, um seiner Aufgabe nachkommen zu können. Es müsste<br />
daher auch in diesem Verfahren selbstverständlich sein, automatisch<br />
eine solche nach Beschlussfassung über die Beigebung eines<br />
Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe zu erstellen.<br />
Positiv hervorgehoben wird ua von der Rechtsanwaltskammer Burgenland<br />
der hervorragende Organisationszustand des Landesgerichtes<br />
Eisenstadt und der untergeordneten Gerichte. Es bestünden<br />
in Zivilverfahren keine nennenswerten Rückstände, die Verfahrensdauer<br />
sei bei diesen Gerichten kurz, die Abwicklung effizient.<br />
Die Vorarlberger Rechtsanwälte erachten die Tätigkeit der Gerichte<br />
aufgrund der hohen fachlichen Kompetenz und des Engagements<br />
des richterlichen und nichtrichterlichen Personals für rasch, effizient<br />
und von hoher Qualität. In ihrem Bereich sei eine Novellierung<br />
zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung nicht notwendig.<br />
Sozialbilanz<br />
Im Jahre 1999 erfolgte neuerlich eine starke Zunahme der erbrachten<br />
Leistungen im Rahmen der Verfahrenshilfe. So stiegen die<br />
verzeichneten Kosten von S 318,7 Mio im Jahre 1998 auf<br />
S 338,2 Mio. In den letzten 5 Jahren gab es in diesem Bereich<br />
einen Zuwachs von mehr als 36%.<br />
Auch die „Erste anwaltliche Auskunft“ wird als Service von der<br />
Bevölkerung gerne angenommen. So wurden 1999 mehr als<br />
14.000 Rat Suchende unentgeltlich beraten.<br />
Berichte<br />
AnwBl <strong>2000</strong>/<strong>11</strong> 675