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Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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von Pflichten bestimmt und nur in 1% der Fälle die Verpflichtung zu<br />

gemeinnützigen Leistungen auferlegt.<br />

Diese Zahlen zeigen deutlich, dass eine auf den Einzelfall bezogene<br />

flexible Reaktion derzeit nicht erfolgt. Das Vorgehen mit<br />

Geldstrafen überwiegt beträchtlich, die im Gesetz vorgesehene<br />

Auferlegung von Pflichten bzw gemeinnützigen Leistungen ist verschwindend.<br />

Gerade diese Maßnahmen wären jedoch geeignet,<br />

individuell auf den Einzelnen bzw die von ihm verübte Straftat<br />

abgestimmt zu werden und beim Betroffenen das nötige Unrechtbewusstsein<br />

zu wecken.<br />

Die Erfahrungen in der bisherigen Praxis haben gezeigt, dass entgegen<br />

der Intention des Gesetzes die Interessen des Opfers nicht<br />

genug berücksichtigt werden und nicht im ausreichendem Maße<br />

ein Rücktritt von der Verfolgung auch von der Schadenswiedergutmachung<br />

abhängig gemacht wird.<br />

Zivilrechtspflege<br />

Auch in Zivilverfahren kommt es immer wieder zu späten Zustellungen<br />

des Beschlusses über die Gewährung der Verfahrenshilfe, sodass<br />

eine ausreichende Vorbereitung der Verhandlungen oft aus<br />

terminlichen Gründen nicht möglich ist.<br />

Im Zivilverfahren stellt sich ebenfalls das Problem der Aktenabschrift.<br />

Völlig unbestritten ist wohl, dass der Rechtsanwalt, der im<br />

Rahmen der Verfahrenshilfe bestellt wird, eine Abschrift des Aktes<br />

benötigt, um seiner Aufgabe nachkommen zu können. Es müsste<br />

daher auch in diesem Verfahren selbstverständlich sein, automatisch<br />

eine solche nach Beschlussfassung über die Beigebung eines<br />

Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe zu erstellen.<br />

Positiv hervorgehoben wird ua von der Rechtsanwaltskammer Burgenland<br />

der hervorragende Organisationszustand des Landesgerichtes<br />

Eisenstadt und der untergeordneten Gerichte. Es bestünden<br />

in Zivilverfahren keine nennenswerten Rückstände, die Verfahrensdauer<br />

sei bei diesen Gerichten kurz, die Abwicklung effizient.<br />

Die Vorarlberger Rechtsanwälte erachten die Tätigkeit der Gerichte<br />

aufgrund der hohen fachlichen Kompetenz und des Engagements<br />

des richterlichen und nichtrichterlichen Personals für rasch, effizient<br />

und von hoher Qualität. In ihrem Bereich sei eine Novellierung<br />

zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung nicht notwendig.<br />

Sozialbilanz<br />

Im Jahre 1999 erfolgte neuerlich eine starke Zunahme der erbrachten<br />

Leistungen im Rahmen der Verfahrenshilfe. So stiegen die<br />

verzeichneten Kosten von S 318,7 Mio im Jahre 1998 auf<br />

S 338,2 Mio. In den letzten 5 Jahren gab es in diesem Bereich<br />

einen Zuwachs von mehr als 36%.<br />

Auch die „Erste anwaltliche Auskunft“ wird als Service von der<br />

Bevölkerung gerne angenommen. So wurden 1999 mehr als<br />

14.000 Rat Suchende unentgeltlich beraten.<br />

Berichte<br />

AnwBl <strong>2000</strong>/<strong>11</strong> 675

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