Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Basis seiner Unabhängigkeit sowie absolute und von niemandem<br />
einschränkbare Geheimhaltung durch die ihm gesetzlich auferlegte<br />
Verschwiegenheitspflicht.<br />
Mit 1. 1. <strong>2000</strong> trat die Strafprozessnovelle 1999 und damit die<br />
Regelungen über die Diversion in Kraft. Damit wurde den Rechtsanwälten<br />
ein weiteres Tätigkeitsfeld genommen. Berührt wird nicht<br />
nur die Strafverteidigung, sondern auch die Vertretung von Privatbeteiligten<br />
und auch die möglicherweise an ein Strafverfahren anschließende<br />
Vertretung in Zivilprozessen.<br />
Dies bedeutet eine weitere beträchtliche Reduzierung von Honorareinnahmen<br />
und damit eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Standes.<br />
Mit dieser Entwicklung einher geht in den letzten Jahren ein rasantes<br />
Anwachsen der Zahl der Rechtsanwälte und die Tatsache, dass<br />
seit 1994 keine Erhöhung des tarifmäßigen Honorars, und zwar<br />
nicht einmal angelehnt an den Verbraucherpreisindex erfolgte.<br />
Auch die Pauschalvergütung, die vom Staat für die kostenlose<br />
Vertretung im Rahmen der Verfahrenshilfe gewährt wird, wurde<br />
bereits jahrelang nicht erhöht.<br />
Mit aller Deutlichkeit und allem Nachdruck sieht sich die Rechtsanwaltschaft<br />
daher gezwungen, aufzuzeigen, dass ihre wirtschaftliche<br />
Existenz und daher auch ihre Freiheit und Unabhängigkeit<br />
gefährdet ist. Es darf ihr nicht verübelt werden, dass sie sich im<br />
eigenen und im Interesse der von ihr vertretenen Klienten gegen<br />
jeden Eingriff in ihre Freiheit wehrt.<br />
Berichte<br />
Der Staat hat die nötigen Voraussetzungen für das Weiterbestehen<br />
eines freien Standes der Rechtsanwälte zu schaffen, um dadurch<br />
gleichzeitig seinen Bürgern das legitime Recht zu gewährleisten,<br />
sich gegen von ihm gesetzte Maßnahmen zur Wehr setzen zu können.<br />
Gesetzgebung – Legistik<br />
Besonders hervorgehoben wird von der Rechtsanwaltschaft der<br />
Umstand, dass sich an der komplizierten und völlig unübersichtlichen<br />
Verweisungspraxis nichts geändert hat. Es ist im Gegenteil<br />
durch die Einbeziehung des EU-Rechts der Überblick teilweise völlig<br />
unübersehbar geworden. Dies nicht nur für den durchschnittlichen<br />
Rechtsanwender, sondern auch für den Fachmann.<br />
In Hinblick auf die kasuistischen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes<br />
sollte dringend die seit Jahren diskutierte Neuregelung<br />
des Gewährleistungs- und Schadenersatzrechtes abgeschlossen<br />
werden.<br />
Verwaltungsgerichtshof<br />
Die Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgerichtshof ist nach wie<br />
vor für den Beschwerdeführer unzumutbar lang. Wenngleich die<br />
Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes nicht verkannt wird, ist<br />
die oft jahrelange Anhängigkeit einer Beschwerde für die rechtsuchende<br />
Bevölkerung unverständlich.<br />
AnwBl <strong>2000</strong>/<strong>11</strong> 673