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Anwaltsblatt 2000/11 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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§ 152a StVG:<br />

Das ungenützte Verstreichenlassen der dreitägigen Rechtsmittelanmeldefrist<br />

bewirkt (hinsichtlich der bei der Verkündung anwesenden<br />

Parteien) die Rechtskraft des mündlich verkündeten Beschlusses<br />

über die bedingte Entlassung. OGH 27. 4. 1999, <strong>11</strong> Os 13/<br />

99, RZ 1999, 66.<br />

■<br />

§§ 28, 88 StGB:<br />

Werden durch das fahrlässige Verhalten (§ 81 Z 2 StGB) eines<br />

Verkehrsteilnehmers Personen sowohl schwer als auch leicht verletzt,<br />

hat der Täter sowohl das Vergehen nach § 88 Abs 1 und<br />

Abs 3 StGB als auch jenes nach § 88 Abs 1 und Abs 4 zweiter Fall<br />

StGB zu verantworten. Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem<br />

Alternativverhalten ist zu verneinen, wenn auch dieses – ex post<br />

betrachtet – das Risiko des tatbildmäßigen Erfolges nicht wesentlich<br />

herabgesetzt hätte. Dazu sind entsprechende Feststellungen zu<br />

treffen. OGH 9. 6. 1999, 13 Os 75, 76/99, RZ 1999, 68.<br />

■<br />

§ 27 StPO; § 6 Abs 1 StVG:<br />

Der Untersuchungsrichter darf die Haftverhandlung, welche – anders<br />

als die Hauptverhandlung – durch die Abwesenheit des<br />

Staatsanwaltes nicht unmöglich gemacht wird, nicht durchführen,<br />

bevor er nicht auf den im § 27 StPO vorgezeichneten Weg versucht<br />

hat, Abhilfe gegen eine Saumseligkeit des Staatsanwaltes zu<br />

erwirken.<br />

Dem Generalprokurator ist weiters darin zuzustimmen, dass § 6<br />

Abs 1 Z 2 StVG es nicht gestattet, die Einleitung eines Vollzuges<br />

einer 1 Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe für die Dauer von mehr<br />

als 1 Monat mit der Begründung aufzuschieben, der Aufschub<br />

erscheine für das spätere Fortkommen des Verurteilten zweckmäßiger<br />

als der sofortige Vollzug (s § 6 Abs 1 Z 2 lit a StVG). OGH<br />

7. 4. 1999, 13 Os 48, 49, 50/99, RZ 1999, 64.<br />

■<br />

§ <strong>11</strong>3 StPO (§ 36 Abs 4 MedG): Anfechtung einer Beschlagnahmeanordnung<br />

des UR<br />

Wird durch den UR die Beschlagnahme „der zur Verbreitung<br />

bestimmten Stücke eines Medienwerks“ (§ 36 Abs 1 MedG), somit<br />

der gesamten Auflage angeordnet, kann dagegen gem § 36<br />

Abs 4 MedG Beschwerde nur an den übergeordneten Gerichtshof<br />

ergriffen werden; die Anfechtung einer solchen Maßnahme des UR<br />

gem § <strong>11</strong>3 StPO bei der Ratskammer ist daher ausgeschlossen.<br />

OGH 10. 6. 1999, 15 Os 60/99, EvBl 1999, 202.<br />

Schon gelesen?<br />

Honorare der Rechtsanwälte (und anderer beratender Berufe): Judikaturänderung<br />

zur Frage der Ansprüche auf Rückersatz für verfehlte<br />

(sinnlose) Tätigkeiten. Kondiktion gem § 1431 ABGB – gemäß bisheriger<br />

Judikatur zum „wertlosen Rat eines Rechtsanwalts“ – nicht<br />

aufrecht zu erhalten, weil sonst „die gesetzlichen Fristen zur Geltendmachung<br />

aus dem Titel Gewährleistung und Schadenersatz „obsolet<br />

wären“. OGH 20. 1. <strong>2000</strong>, 6 Ob 304/99w, JBl <strong>2000</strong>, 590.<br />

(Diese Entscheidung ist aus vielen Gründen zur Lektüre empfohlen;<br />

nicht nur wegen dem haarscharf am Kläger vorbeigegangenen<br />

Ungemach, dass seine Rückforderungsklage gegen den Steuerberater<br />

nur wegen „Stützung auf einen einzigen Rechtsgrund“ [nämlich<br />

§ 1431 ABGB] abgewiesen worden wäre, sondern wegen<br />

der detaillierten Auseinandersetzung mit der gesamten Problematik,<br />

auch der Abgrenzung „Rat des Rechtsanwaltes“ und „Rat des<br />

Steuerberaters“ und eben der Nichtanwendung [entgegen bisheriger<br />

Judikatur] des § 1431 ABGB „in jedem Fall von wertlosen/<br />

sinnlosen Rat“ bzw Nichtwarnung vor Prozessrisiko; siehe dort!<br />

Und: Siehe die dreizeilige Glosse von Rummel „vorbehaltlose Zustimmung<br />

ist geboten . . .“. Bisanz).<br />

AnwBl <strong>2000</strong>/<strong>11</strong> 651<br />

■<br />

Diese Ausgabe von „Schon gelesen?“ entstand unter Mitwirkung<br />

von Dr. Manfred Ainedter, Dr. Harald Bisanz und RAA Dr. Ullrich<br />

Saurer (Kzl Dr. Kurt Berger).

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