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Sonderbedingungen für den Sparverkehr - Förde Sparkasse

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Veröffentlichung<br />

Der jeweils gültige Zinssatz des Prämiensparen - flexibel “Führerscheinsparen“ wird im Preisaushang sowie<br />

kostenfrei im Internet unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben.<br />

Des Weiteren wird der Sparer im Jahreskontoauszug über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen<br />

Zinsanpassungen informiert.<br />

5. Beendigung des Sparvertrages<br />

5.1 Verfügung nach Kündigung<br />

Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />

nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betragvorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />

Sparer vondiesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer 4. der<br />

Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb eines<br />

Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu<br />

<strong>den</strong> ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />

5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />

Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig,<br />

zurückgezahlt, so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch <strong>für</strong> Verfügungen über<br />

kapitalisierte Zinsen/Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts<br />

oder von Vorschusszinsen bleibt unberührt.<br />

5.3 Nachholfrist<br />

Wer<strong>den</strong> die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />

nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt wer<strong>den</strong>. Wenn der Sparer<br />

die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />

Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />

5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />

Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />

mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> das vorhan<strong>den</strong>e Sparguthaben nach<br />

einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge<br />

nicht mehr erbringt.<br />

5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />

Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />

Prämie des jeweils laufen<strong>den</strong> Sparjahres.<br />

5.6 Laufzeit des Vertrages<br />

Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre<br />

6. Ergänzende Vereinbarungen<br />

6.1 Gläubiger<br />

Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />

6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />

Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />

einzeln berechtigt, , über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />

6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit gelten<strong>den</strong> Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und<br />

die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> Vertragsbestandteil sind.<br />

Die AGB<br />

die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und die<br />

<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> liegen in <strong>den</strong> Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können<br />

im Internet abgerufen wer<strong>den</strong>. Im Verhältnis zu <strong>den</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und <strong>den</strong><br />

Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) gehen die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Sparverkehr</strong> diesen vor.<br />

Stand: Oktober 2011

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