Sonderbedingungen für den Sparverkehr - Förde Sparkasse
Sonderbedingungen für den Sparverkehr - Förde Sparkasse
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Veröffentlichung<br />
Der jeweils gültige Zinssatz des Prämiensparen - flexibel “Führerscheinsparen“ wird im Preisaushang sowie<br />
kostenfrei im Internet unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben.<br />
Des Weiteren wird der Sparer im Jahreskontoauszug über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen<br />
Zinsanpassungen informiert.<br />
5. Beendigung des Sparvertrages<br />
5.1 Verfügung nach Kündigung<br />
Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />
nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betragvorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />
Sparer vondiesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer 4. der<br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb eines<br />
Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu<br />
<strong>den</strong> ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />
5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />
Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig,<br />
zurückgezahlt, so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch <strong>für</strong> Verfügungen über<br />
kapitalisierte Zinsen/Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts<br />
oder von Vorschusszinsen bleibt unberührt.<br />
5.3 Nachholfrist<br />
Wer<strong>den</strong> die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />
nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt wer<strong>den</strong>. Wenn der Sparer<br />
die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />
Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />
5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />
Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />
mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> das vorhan<strong>den</strong>e Sparguthaben nach<br />
einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge<br />
nicht mehr erbringt.<br />
5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />
Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />
Prämie des jeweils laufen<strong>den</strong> Sparjahres.<br />
5.6 Laufzeit des Vertrages<br />
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre<br />
6. Ergänzende Vereinbarungen<br />
6.1 Gläubiger<br />
Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />
6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />
Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />
einzeln berechtigt, , über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />
6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit gelten<strong>den</strong> Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und<br />
die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> Vertragsbestandteil sind.<br />
Die AGB<br />
die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und die<br />
<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> liegen in <strong>den</strong> Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können<br />
im Internet abgerufen wer<strong>den</strong>. Im Verhältnis zu <strong>den</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und <strong>den</strong><br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) gehen die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Sparverkehr</strong> diesen vor.<br />
Stand: Oktober 2011