Sonderbedingungen für den Sparverkehr - Förde Sparkasse
Sonderbedingungen für den Sparverkehr - Förde Sparkasse
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<strong>Förde</strong> <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong>: Prämiensparen - flexibel “Führerscheinsparen“<br />
1. Sparurkunde<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> erstellt bei Vertragsabschluss ein Loseblatt-<strong>Sparkasse</strong>nbuch, das dem Kun<strong>den</strong><br />
ausgehändigt wird. Der Kunde kann <strong>den</strong> jeweiligen Kontostand über das Kontoservice-Terminal oder im<br />
Internet abrufen. Die <strong>Sparkasse</strong> versendet einmal jährlich <strong>den</strong> Jahreskontoauszug.<br />
2. Sparbeiträge<br />
Prämiensparen - flexibel “Führerscheinsparen“ ist ein Sparvertrag, auf <strong>den</strong> monatlich ein festgelegterBetrag<br />
(Sparbeitrag) per Lastschrift eingezahlt wird. Der Mindestsparbeitrag beträgt 10,00 EUR, der Maximalsparbeitrag<br />
100,00EUR Das erste Sparjahr beginnt mit Vertragsbeginn. Zusätzlich kann bei Vertragsbeginn eine<br />
Einmalzahlung ohne Prämienanspruch geleistet wer<strong>den</strong>. Eine Herabsetzung der Sparbeiträge bis zum<br />
Mindestsparbeitrag ist möglich. Eine Erhöhung der Sparbeiträge ist ausgeschlossen, dies gilt auch dann,<br />
wenn der Sparbeitrag zuvor herabgesetzt wor<strong>den</strong> war.<br />
3. Lastschrift<br />
Die monatlichen Einzahlungen wer<strong>den</strong> per Lastschrift eingezogen.Die Ausführung der Lastschrift<br />
kann unterbleiben, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Girokonto bei der <strong>Sparkasse</strong> vorhan<strong>den</strong><br />
ist. Sofern die Lastschrift mangels Deckung nicht eingezogen wer<strong>den</strong> konnte, ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt,<br />
<strong>den</strong> Lastschrifteinzug zu löschen. Änderungen und Löschungenvon Lastschrifteinzügen sindder<br />
<strong>Sparkasse</strong> spätestens 1 Werktag vor dem Ausführungstermin bekannt zu geben. Später eingehende Änderungswünsche<br />
können erst zum nächstmöglichen Ausführungstermin berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />
4. Zinsen und Prämien<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt <strong>für</strong> das jeweilige Gesamtguthaben variable Zinsen. Der jeweils gültige Zinssatz wird<br />
durch Aushang in <strong>den</strong> Geschäftsräumen der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegeben und kann im Internet abgerufen<br />
oder telefonisch erfragt wer<strong>den</strong>. Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz am Ende eines<br />
Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie auf die vertragsgemäß geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen<br />
Sparjahres.<br />
Der Zinssatz des Prämiensparen - flexibel “Führerscheinsparen“ ergibt sich aus dem ermittelten Referenzzinssatz<br />
abzüglich eines Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Die Anpassung des variablen Zinssatzes<br />
richtet sich nach der<br />
Veränderung des zugrunde liegen<strong>den</strong> Referenzzinssatzes.<br />
Referenzzinssatz<br />
Der Referenzzinssatz errechnet sich aus <strong>den</strong> Monatsdurchschnittssätzen des vor dem Überprüfungstermin<br />
liegen<strong>den</strong> Monats des 3-Monats- und des 12-Monats-EURIBOR sowie der Umlaufsrenditen der öffentlichen<br />
Pfandbriefe mit einer mittleren Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 und von über 9 bis<br />
einschließlich 10 Jahren. Dabei wer<strong>den</strong> die jeweiligen Sätze wie folgt gewichtet:<br />
EURIBOR Dreimonatsgeld* mit 30%<br />
EURIBOR Zwölfmonatsgeld** mit 10%<br />
Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />
Restlaufzeit von über 4 bis einschließlich 5 Jahren*** mit 50%<br />
Umlaufsrendite öffentlicher Pfandbriefe mit einer mittleren<br />
Restlaufzeit von über 9 bis einschließlich 10 Jahren**** mit 10%<br />
Quelle: Jeweils Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de im Internet<br />
* Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0316<br />
** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Zinssätze/Geldmarktsätze/Geldmarktsätze nach Monaten/Zeitreihe su0343<br />
*** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />
Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4265<br />
**** Statistik/Zeitreihen-Datenbank/Kapitalmarkt/Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/<br />
Umlaufsrenditen nach Restlaufzeiten/Öffentliche Pfandbriefe (Monats- und Tageswerte)/Zeitreihe wx4271<br />
Überprüfung/Anpassung<br />
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die <strong>Sparkasse</strong> regelmäßig zum dem Quartalsbeginn<br />
vorangehen<strong>den</strong> 15. bzw. dem darauffolgen<strong>den</strong> Bankarbeitstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt<br />
der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei<br />
Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Basiszinssatz mit<br />
Wirkung zum 1. Bankarbeitstag des folgen<strong>den</strong> Quartals auf <strong>den</strong> Zinssatz des Referenzzinses abzüglich des<br />
Abzugsfaktors in Höhe von 2,25 Prozentpunkten. Der sich ergebende Wert wird kaufmännisch gerundet.<br />
Um einen nur auf die Zahlen 0 oder 5 en<strong>den</strong><strong>den</strong> Zinssatz darstellen zu können, ergibt sich nach erfolgter<br />
kaufmännischer Rundung die 2. Nachkommastelle des Basiszinssatzes nach folgender Regel, wobei das<br />
Aufrun<strong>den</strong> auf die Zahl 0 die erste Nachkommastelle um ein Zehntel erhöht:<br />
2. Nachkommastelle = 0 und 5: unverändert<br />
= 1 und 2: Abrundung auf 0<br />
= 3 und 4: Aufrundung auf 5<br />
= 6 und 7: Abrundung auf 5<br />
= 8 und 9: Aufrundung auf 0
Veröffentlichung<br />
Der jeweils gültige Zinssatz des Prämiensparen - flexibel “Führerscheinsparen“ wird im Preisaushang sowie<br />
kostenfrei im Internet unter www.foerde-sparkasse.de bekannt gegeben.<br />
Des Weiteren wird der Sparer im Jahreskontoauszug über die im abgelaufenen Jahr vorgenommenen<br />
Zinsanpassungen informiert.<br />
5. Beendigung des Sparvertrages<br />
5.1 Verfügung nach Kündigung<br />
Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats<br />
nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betragvorschusszinsfrei verfügen kann. Macht der<br />
Sparer vondiesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Ziffer 4. der<br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (Kündigungsfreibetrag) findet keine Anwendung. Wird innerhalb eines<br />
Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über <strong>den</strong> gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu<br />
<strong>den</strong> ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.<br />
5.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben<br />
Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ganz oder teilweise ohne Kündigung, also vorzeitig,<br />
zurückgezahlt, so bewirkt das die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch <strong>für</strong> Verfügungen über<br />
kapitalisierte Zinsen/Prämien. Die Berechtigung der <strong>Sparkasse</strong> zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts<br />
oder von Vorschusszinsen bleibt unberührt.<br />
5.3 Nachholfrist<br />
Wer<strong>den</strong> die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, können sie innerhalb von drei Monaten<br />
nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgeholt wer<strong>den</strong>. Wenn der Sparer<br />
die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge auch dann nicht erbringt, wird der Sparvertrag beendet; weitere<br />
Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.<br />
5.4 Guthaben nach Beendigung des Vertrages<br />
Wird über das Sparguthaben nur teilweise verfügt, so wird das verbleibende Sparguthaben als Spareinlage<br />
mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> das vorhan<strong>den</strong>e Sparguthaben nach<br />
einer Beendigung des Sparvertrages nach Ziffer 5.3, wenn der Sparer die vereinbarten laufen<strong>den</strong> Sparbeiträge<br />
nicht mehr erbringt.<br />
5.5 Prämie nach Beendigung des Vertrages<br />
Bei Beendigung des Sparvertrages durch Verfügung nach Ziffer 5.1 bzw. 5.2 entfällt der Anspruch auf die<br />
Prämie des jeweils laufen<strong>den</strong> Sparjahres.<br />
5.6 Laufzeit des Vertrages<br />
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre<br />
6. Ergänzende Vereinbarungen<br />
6.1 Gläubiger<br />
Gläubiger der Spareinlage ist der Kontoinhaber.<br />
6.2 Einzelverfügungsberechtigung<br />
Sind mehrere Personen Kontoinhaber des bei der <strong>Sparkasse</strong> geführten Sparkontos, so ist jede von ihnen<br />
einzeln berechtigt, , über das Kontoguthaben zu verfügen.<br />
6.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben unseren derzeit gelten<strong>den</strong> Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB) die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und<br />
die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> Vertragsbestandteil sind.<br />
Die AGB<br />
die Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) und die<br />
<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> liegen in <strong>den</strong> Kassenräumen zur Einsichtnahme aus oder können<br />
im Internet abgerufen wer<strong>den</strong>. Im Verhältnis zu <strong>den</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und <strong>den</strong><br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong> (einschließlich SB-<strong>Sparverkehr</strong>) gehen die <strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Sparverkehr</strong> diesen vor.<br />
Stand: Oktober 2011