Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen
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Wegleitung<br />
Zu Ziffer 7.11: Arealüberbauungen<br />
Mit der Arealüberbauung wird eine bessere bauliche Lösung als bei der Regelüberbauung<br />
<strong>und</strong> eine grössere Gestaltungsfreiheit angestrebt. Den erweiterten Möglichkeiten stehen jedoch<br />
erhöhte Anforderungen gegenüber.<br />
Voraussetzungen:<br />
- Arealfläche PBG § 69<br />
ABV § 8<br />
- Anforderungen <strong>und</strong> Einbezug<br />
überbauter Gr<strong>und</strong>stücke PBG § 71<br />
- Besondere <strong>Bau</strong>vorschriften PBG § 72<br />
- <strong>Bau</strong>rechtliche Bewilligung PBG § 73<br />
Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen:<br />
Ziffer 7.11.8 zielt auf die Erhaltung oder Verbesserung von Qualitätsmerkmalen bestehender<br />
Arealüberbauungen hin. Damit dies nicht unkoordiniert geschieht, muss das ursprüngliche<br />
Überbauungskonzept beibehalten oder eine neue Arealüberbauung vorgelegt<br />
werden.<br />
- Gestaltung PBG § 238<br />
Zu Ziffer. 8: Inkrafttreten<br />
Seite 28<br />
- Einführungs- <strong>und</strong><br />
Schlussbestimmungen PBG §§ 342 - 361