Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen
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7.6 Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
Bei Mehrfamilienhäusern sind an gut zugänglichen Orten genügend grosse, gemeinsame<br />
Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder vorzusehen.<br />
7.7 Spiel-, Ruhe- <strong>und</strong> Gartenflächen<br />
7.7.1 Die Pflicht, Spiel-, Ruhe- <strong>und</strong> Gartenflächen auszugestalten, gilt beim <strong>Bau</strong> von vier<br />
<strong>und</strong> mehr Wohneinheiten.<br />
7.7.2 Die Spiel-, Ruhe- <strong>und</strong> Gartenflächen müssen mindestens 10 %, bei Arealüberbauungen<br />
mindestens 15 % der Gr<strong>und</strong>fläche, die für Wohnzwecke genutzt wird,<br />
betragen.<br />
7.7.3 Spiel-, Ruhe- <strong>und</strong> Gartenflächen sind verkehrssicher anzulegen.<br />
7.8 Abfallbeseitigung<br />
Bei Neu-, Um- <strong>und</strong> Ausbauten sind die baulichen Voraussetzungen für eine Trennung<br />
<strong>und</strong> Lagerung des Abfalls zu schaffen. Bei Überbauungen mit vier oder mehr<br />
Wohneinheiten sind an geeigneten Stellen Containerplätze zu errichten.<br />
7.9 Reklamen<br />
Es sind nur Eigenreklamen gestattet, die das Ortsbild nicht beeinträchtigen.<br />
Fremdreklamen, Leuchtreklamen <strong>und</strong> dergleichen sind nicht gestattet.<br />
7.10 Freilegen von Geschossen<br />
Das Freilegen von Geschossen ist nur bis zu 1.5 m unterhalb des gewachsenen<br />
Terrains zulässig. Die Abgrabung darf dabei nur soweit gehen, dass höchstens<br />
das halbe Geschoss sichtbar wird.<br />
In der Wohnzone W/1.2 dürfen Abgrabungen nur soweit erfolgen, als dadurch<br />
eine ab gestaltetem Boden gemessene Gebäudehöhe von maximal 7.5 m sichtbar<br />
wird.<br />
Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Haus- <strong>und</strong> Kellerzugänge, Gartenausgänge<br />
sowie Ein- <strong>und</strong> Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- oder Sammelgaragen.<br />
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