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Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

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Wegleitung<br />

Zu Ziffer 7.6: Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder<br />

Seite 26<br />

- Abstellräume PBG § 297<br />

Zu Ziffer 7.7: Spiel-, Ruhe- <strong>und</strong> Gartenflächen<br />

- Erstellungspflicht, Lage<br />

<strong>und</strong> Umfang PBG § 248<br />

Zu Ziffer 7.8 : Abfallbeseitigung<br />

- Erstellungspflicht PBG § 249<br />

- Kehrichtbeseitigung BBV I § 38<br />

Zu Ziffer 7.9: Reklamen<br />

- Bewilligungspflicht PBG § 309<br />

- Gestaltung PBG § 238<br />

Zu Ziffer 7.10: Freilegen von Geschossen<br />

Da die <strong>Bau</strong>massenziffer nur den oberirdisch umbauten Raum definiert, wird die Freilegung<br />

von Geschossen separat geregelt, um unerwünschte Abgrabungen zu vermeiden.<br />

- Untergeschosse (Definition) PBG § 275<br />

- Anrechenbarkeit PBG § 276<br />

- Erscheinung PBG § 293<br />

- Gewachsener Boden ABV § 5

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