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Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

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7. WEITERE BESTIMMUNGEN<br />

7.1 Besondere Gebäude<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />

Besondere Gebäude gemäss § 273 PBG dürfen insgesamt max. 10 % der massgeblichen<br />

Gr<strong>und</strong>fläche (<strong>Bau</strong>parzelle) belegen.<br />

7.2 Gebäudelänge<br />

Bei der Berechnung der Gebäudelänge sind Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile, die<br />

nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind <strong>und</strong> deren grösste<br />

Höhe 4 m, bei Schrägdächern 5 m, nicht übersteigt, nur um das 12 m überschreitende<br />

Mass anzurechnen.<br />

7.3 Geschlossene <strong>Bau</strong>weise<br />

Die geschlossene <strong>Bau</strong>weise ist bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet,<br />

sofern die Gebäude gleichzeitig erstellt werden oder an ein bestehendes Gebäude<br />

angebaut wird.<br />

7.4 Abstandsvorschriften<br />

7.4.1 Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden<br />

findet keine Anwendung.<br />

7.4.2 Für Gebäude, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt<br />

sind <strong>und</strong> deren grösste Höhe 4 m, bei Schrägdächern 5 m, nicht übersteigt, gilt<br />

ein allseitiger Grenzabstand von minimal 3.5 m; er ist infolge Mehrlängenzuschlag<br />

nicht zu erhöhen.<br />

7.4.3 Für abstandsfreie Gebäude gemäss § 269 PBG gilt gegenüber Strassen <strong>und</strong><br />

Wegen ohne Verkehrsbaulinien ein minimaler Strassenabstand von 3.5 m.<br />

7.5 Zahl der Fahrzeugabstellplätze<br />

7.5.1 Bei Wohnungen bis <strong>und</strong> mit 4 Zimmern ist ein Abstellplatz, bei Wohnungen mit<br />

mehr als 4 Zimmern sind zwei Abstellplätze erforderlich.<br />

7.5.2 Pro 4 Wohnungen ist ein zusätzlicher Fahrzeugabstellplatz für Besucher zu erstellen<br />

<strong>und</strong> entsprechend zu bezeichnen.<br />

7.5.3 In den übrigen Fällen bestimmt sich Art <strong>und</strong> Umfang der Fahrzeugabstellplätze<br />

aufgr<strong>und</strong> der Verhältnisse in der betreffenden Zone <strong>und</strong> der Stärke des mit dem<br />

einzelnen <strong>Bau</strong> voraussichtlich verb<strong>und</strong>enen Fahrzeugverkehrs. Es kann auch ein<br />

etappenweiser Ausbau bewilligt werden.<br />

7.5.4 Bruchteile von Fahrzeugabstellplätzen sind aufzur<strong>und</strong>en.<br />

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