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Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

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Wegleitung<br />

Zu Ziffer 6: Erholungszone<br />

In der Erholungszone sind nur <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen zulässig, welche in der Richtplanung vorgesehen<br />

sind.<br />

- Nutzweise PBG § 62<br />

- Geschosse PBG §§ 275, 276<br />

- Gebäudehöhe PBG §§ 278 - 280<br />

ABV § 29<br />

- Firsthöhe PBG § 281 / Anhang ABV<br />

- Grenzabstand PBG § 270 (3.5 m)<br />

ABV § 21<br />

- Gr<strong>und</strong>abstand ABV § 22<br />

- Mehrlängenzuschlag PBG § 260<br />

ABV §§ 23 - 25, 27<br />

-Mehrhöhenzuschlag PBG § 260<br />

ABV § 26<br />

- Gebäudeabstand PBG § 271 (7.0 m)<br />

- Grenzabstände von<br />

Nachbargr<strong>und</strong>stücken PBG §§ 269, 270<br />

- Fassadenlänge ABV § 27<br />

Seite 22

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