Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen
Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen
Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.3 Dachgestaltung<br />
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />
3.3.1 Für Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile, deren grösste Höhe 4 m nicht übersteigt, sind<br />
Flachdächer zulässig. Ansonsten sind Flachdächer in allen Wohnzonen unzulässig.<br />
3.3.2 Die Höhenlage des Firstes darf max. 13 m über dem tiefsten Punkt des gewachsenen<br />
Bodens in der Fassadenebene liegen.<br />
3.4 Nutzweise<br />
Es sind neben Wohnungen auch nicht störende Betriebe zulässig.<br />
Seite 17