27.10.2013 Aufrufe

Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.3 Dachgestaltung<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />

3.3.1 Für Gebäude <strong>und</strong> Gebäudeteile, deren grösste Höhe 4 m nicht übersteigt, sind<br />

Flachdächer zulässig. Ansonsten sind Flachdächer in allen Wohnzonen unzulässig.<br />

3.3.2 Die Höhenlage des Firstes darf max. 13 m über dem tiefsten Punkt des gewachsenen<br />

Bodens in der Fassadenebene liegen.<br />

3.4 Nutzweise<br />

Es sind neben Wohnungen auch nicht störende Betriebe zulässig.<br />

Seite 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!