Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen
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Wegleitung<br />
Zu Ziffer 3.3: Dachgestaltung<br />
Die Schrägdachform ist in allen Wohnzonen dominierend, deshalb sind alle Flachdächer für<br />
Hauptbauten nicht zulässig.<br />
- Dachgestaltung PBG § 49<br />
Um dreigeschossig in Erscheinung tretende Bergfassaden zu vermeiden, wird die grösste<br />
Höhe auf 13 m begrenzt, gemessen ab tiefstem Punkt des gewachsenen Bodens in der Fassadenebene.<br />
Zu Ziffer 3.4: Nutzweise<br />
Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrem Wesen nach in Wohnquartiere passen <strong>und</strong> keine<br />
erheblich grösseren Auswirkungen als die Wohnnutzung entfalten.<br />
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