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Bau- und Zonenordnung - Gemeinde Flurlingen

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3. WOHNZONEN<br />

3.1 Gr<strong>und</strong>masse<br />

Zone W/1.2 W/1.6 W/2.0<br />

<strong>Bau</strong>massenziffer für<br />

Hauptgebäude (m3/m2,max.) 1.2 1.6 2.0<br />

Gebäudehöhe (max.) 7.5 m 7.5 m 7.5 m<br />

Grenzabstand:<br />

- Kleiner Gr<strong>und</strong>abstand (min.) 4 m 4 m 4 m<br />

- Grosser Gr<strong>und</strong>abstand (min.) 8 m 8 m 8 m<br />

Gebäudelänge (max.) 25 m 25 m 30 m<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong><br />

Die Aufteilung der zulässigen Nutzung auf Dach-, Unter- <strong>und</strong> Vollgeschosse ist im<br />

Rahmen der erlaubten Gebäude- <strong>und</strong> Firsthöhen frei.<br />

3.2 Grenzabstände<br />

3.2.1 Der grosse Gr<strong>und</strong>abstand gilt gegenüber der gegen Süden oder Westen gerichteten<br />

längeren Gebäudeseite, der kleine gegenüber den übrigen Seiten.<br />

3.2.2 Bei quadratischem Gr<strong>und</strong>riss gilt der grosse Gr<strong>und</strong>abstand gegenüber der Hauptwohnseite<br />

(Wohn- <strong>und</strong> Schlafräume).<br />

3.2.3 Bei Fassaden von mehr als 15 m Länge ist der Gr<strong>und</strong>abstand um ¼ der Mehrlänge,<br />

jedoch höchstens um 3 m zu erhöhen. Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag<br />

massgeblichen Fassadenlänge werden die Fassadenlängen benachbarter<br />

Hauptgebäude, deren Gebäudeabstand 8 m unterschreitet, zusammengerechnet.<br />

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