Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...
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Typ 4 (Teilzeitangebote <strong>für</strong> schulergänzende Betreuung):<br />
Mittagstisch<br />
Ein Mittagstisch ist ein institutionelles Verpflegungsangebot <strong>für</strong> Kindergarten- und<br />
Schulkinder während den Schulwochen. Meist ist auch eine pädagogische bzw. soziokulturelle<br />
Betreuung durch Lehrpersonen oder andere Fachkräfte Bestandteil des Angebots.<br />
Seit August 2008 sind alle Schulgemeinden aufgrund des geänderten Volksschulgesetzes zu<br />
einem bedarfsgerechten, betreuten Mittagstischangebot zwischen Morgen- und<br />
Nachmittagslektionen verpflichtet. Das Angebot ist <strong>für</strong> die Eltern freiwillig. Während einige<br />
Schulgemeinden einen eigenen Mittagstisch betreiben, haben andere den Mittagstisch an<br />
bestehende Betreuungsorganisationen (Tageselternvereine, Kinderhorte, Kindertagesstätten<br />
etc.) delegiert. Sofern das Angebot an mindestens vier Tagen pro Woche und während<br />
mindestens 36 Schulwochen besteht, wird davon ausgegangen, dass es zur Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf beiträgt.<br />
Blockzeiten<br />
Mit dem geänderten Volksschulgesetz wurden ab August 2008 <strong>im</strong> ganzen <strong>Kanton</strong><br />
flächendeckend Blockzeiten eingeführt. Dies betrifft auch den obligatorischen Kindergarten.<br />
Die Blockzeiten decken den Morgen von 8 bis 12 Uhr ab.<br />
Brückenangebote, Randzeitenbetreuung<br />
Einige Schulgemeinden bieten Frühbetreuung vor Schulbeginn um 8 Uhr oder<br />
Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsende und an freien Nachmittagen, wie auch spezielle<br />
Ferienangebote <strong>für</strong> Schulkinder an. Oft sind es schulnahe, niederschwellige<br />
Betreuungsangebote, die bestehende Lücken bei den Schulzeiten abdecken. Sofern das<br />
Angebot zur Betreuung der Kinder an mindestens vier Tagen pro Woche und während<br />
mindestens 36 Wochen stattfindet, wird davon ausgegangen, dass es zur Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf beiträgt.<br />
Typ 5: Tagesfamilien<br />
Tagesfamilien betreuen eines oder mehrere Kinder regelmässig gegen Entgelt bei sich<br />
zuhause. Sie betreuen gleichzeitig max<strong>im</strong>al fünf Kinder. Die Betreuungszeiten werden<br />
zwischen Tagesfamilie und Eltern individuell vereinbart. Das Alter der Kinder umfasst das<br />
Vorschul- und Schulalter. Der Kostenbeitrag der Eltern richtet sich i.d.R. nach der Dauer der<br />
Betreuung sowie dem Einkommen der Eltern (Subvention <strong>für</strong> tiefe Einkommen). Die<br />
Tagesfamilienplätze werden i.d.R. durch regional organisierte Tagesfamilienvereine<br />
vermittelt, welche in der Dachorganisation „Verband Tagesfamilien Ostschweiz“ vereint sind.<br />
<strong>Familienergänzende</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />
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