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Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...

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Anhang II: Typologisierung der familien- und schulergänzenden Angebote <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />

Typ 1 (Vollzeitangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder):<br />

Kindertagesstätten (Krippen)<br />

Die Kindertagesstätten sind speziell <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern <strong>im</strong> Vorschulalter (0-4<br />

Jahre) eingerichtet und unterliegen der Bewilligungspflicht des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Soziales. In der<br />

Regel werden die Kinder in altersgemischten Gruppen von 6 bis 12 Kindern <strong>im</strong> Alter von 3<br />

Monaten bis ca. 6 Jahren betreut. In kleineren Gemeinden ohne Schülerhortangebot werden<br />

vereinzelt auch Schulkinder älter als 6 Jahre in einer altersgemischten Gruppe betreut. Die<br />

Kindertagesstätten haben regelmässig Öffnungszeiten, sind verbindlich und von Montag bis<br />

Freitag geöffnet. Der Kostenbeitrag der Eltern richtet sich i.d.R. nach der Dauer der<br />

Betreuung und dem Einkommen der Eltern (Subvention <strong>für</strong> tiefe Einkommen).<br />

Typischerweise werden die Kindertagesstätten <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> von privaten<br />

Trägerschaften (Vereinen) betrieben.<br />

Typ 2 (Teilzeitangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder):<br />

Tagesschulangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder<br />

Einzelne Privatschulen <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> (z.B. International School <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> und Rheintal) bieten<br />

Kindergartenangebote <strong>für</strong> Kinder bereits ab 3 Jahren an, in welchen die Kinder halb- oder<br />

ganztags inklusive über die Mittagszeit betreut werden. Sofern das Angebot eine<br />

Mindestbetreuung von vier zusammenhängenden <strong>St</strong>unden pro Tag während mindestens vier<br />

Tagen pro Woche und mindestens 36 Schulwochen beinhaltet, wird davon ausgegangen,<br />

dass es zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. Diese Angebote unterliegen nicht<br />

der Bewilligungspflicht des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Soziales (AFSO).<br />

Typ 3 (Vollzeitangebote <strong>für</strong> schulergänzende Betreuung):<br />

Schülerhorte<br />

Unter einem Schülerhort wird eine Betreuungseinrichtung <strong>für</strong> Kinder ab Kindergarten- und<br />

Schulalter verstanden. Die Kinder werden ergänzend zur Blockzeit (z.B. am Morgen vor<br />

Schulbeginn, über Mittag und am Nachmittag) und in den Schulferien von qualifiziertem<br />

Personal betreut. Die Horte haben regelmässige Öffnungszeiten, sind verbindlich und von<br />

Montag bis Freitag geöffnet. Schülerhorte, die von Gemeinden/Schulgemeinden betrieben<br />

werden, unterliegen nicht der Bewilligungspflicht des AFSO. Bei einzelnen privaten<br />

Trägerschaften (z.B. Vereine) ist das AFSO zuständig.<br />

Tagesschulen<br />

Als Tagesschule wird eine geleitete Schule bezeichnet, die ebenfalls Ganztagesbetreuung<br />

anbietet. Die Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten wird von pädagogisch qualifizierten<br />

Personen gewährleistet und umfasst meist auch Verpflegung, Freizeitgestaltung und<br />

Aufgabenhilfe. Dabei muss die Möglichkeit der Betreuung neben den »Unterrichtszeiten«<br />

nicht jeden Tag in Anspruch genommen werden. Nebst öffentlichen (Schulgemeinden) gibt<br />

es <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> auch private Tagesschulen.<br />

<strong>Familienergänzende</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />

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