Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...
Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...
Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anhang II: Typologisierung der familien- und schulergänzenden Angebote <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />
Typ 1 (Vollzeitangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder):<br />
Kindertagesstätten (Krippen)<br />
Die Kindertagesstätten sind speziell <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern <strong>im</strong> Vorschulalter (0-4<br />
Jahre) eingerichtet und unterliegen der Bewilligungspflicht des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Soziales. In der<br />
Regel werden die Kinder in altersgemischten Gruppen von 6 bis 12 Kindern <strong>im</strong> Alter von 3<br />
Monaten bis ca. 6 Jahren betreut. In kleineren Gemeinden ohne Schülerhortangebot werden<br />
vereinzelt auch Schulkinder älter als 6 Jahre in einer altersgemischten Gruppe betreut. Die<br />
Kindertagesstätten haben regelmässig Öffnungszeiten, sind verbindlich und von Montag bis<br />
Freitag geöffnet. Der Kostenbeitrag der Eltern richtet sich i.d.R. nach der Dauer der<br />
Betreuung und dem Einkommen der Eltern (Subvention <strong>für</strong> tiefe Einkommen).<br />
Typischerweise werden die Kindertagesstätten <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> von privaten<br />
Trägerschaften (Vereinen) betrieben.<br />
Typ 2 (Teilzeitangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder):<br />
Tagesschulangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder<br />
Einzelne Privatschulen <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> (z.B. International School <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> und Rheintal) bieten<br />
Kindergartenangebote <strong>für</strong> Kinder bereits ab 3 Jahren an, in welchen die Kinder halb- oder<br />
ganztags inklusive über die Mittagszeit betreut werden. Sofern das Angebot eine<br />
Mindestbetreuung von vier zusammenhängenden <strong>St</strong>unden pro Tag während mindestens vier<br />
Tagen pro Woche und mindestens 36 Schulwochen beinhaltet, wird davon ausgegangen,<br />
dass es zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. Diese Angebote unterliegen nicht<br />
der Bewilligungspflicht des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> Soziales (AFSO).<br />
Typ 3 (Vollzeitangebote <strong>für</strong> schulergänzende Betreuung):<br />
Schülerhorte<br />
Unter einem Schülerhort wird eine Betreuungseinrichtung <strong>für</strong> Kinder ab Kindergarten- und<br />
Schulalter verstanden. Die Kinder werden ergänzend zur Blockzeit (z.B. am Morgen vor<br />
Schulbeginn, über Mittag und am Nachmittag) und in den Schulferien von qualifiziertem<br />
Personal betreut. Die Horte haben regelmässige Öffnungszeiten, sind verbindlich und von<br />
Montag bis Freitag geöffnet. Schülerhorte, die von Gemeinden/Schulgemeinden betrieben<br />
werden, unterliegen nicht der Bewilligungspflicht des AFSO. Bei einzelnen privaten<br />
Trägerschaften (z.B. Vereine) ist das AFSO zuständig.<br />
Tagesschulen<br />
Als Tagesschule wird eine geleitete Schule bezeichnet, die ebenfalls Ganztagesbetreuung<br />
anbietet. Die Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten wird von pädagogisch qualifizierten<br />
Personen gewährleistet und umfasst meist auch Verpflegung, Freizeitgestaltung und<br />
Aufgabenhilfe. Dabei muss die Möglichkeit der Betreuung neben den »Unterrichtszeiten«<br />
nicht jeden Tag in Anspruch genommen werden. Nebst öffentlichen (Schulgemeinden) gibt<br />
es <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> auch private Tagesschulen.<br />
<strong>Familienergänzende</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />
56