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Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...

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4.3 Gewichtung der Betreuungsangebote<br />

Nicht alle Typen und Formen von Betreuungsangeboten tragen in gleichem Masse zur<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. 32 Aus diesem Grunde wurden die<br />

Betreuungsangebote gewichtet (vgl. Tabelle 2). Diese Gewichtung wurde in Anlehnung an<br />

die Verordnung über die Finanzhilfen <strong>für</strong> familienergänzende <strong>Kinderbetreuung</strong> 33<br />

vorgenommen. Ausgangssituation <strong>für</strong> die Gewichtung stellen die Vollzeitangebote dar. Bei<br />

Vorschulkindern umfasst ein Vollzeitangebot gemäss Verordnung über die Finanzhilfen <strong>für</strong><br />

familienergänzende <strong>Kinderbetreuung</strong> eine Betriebszeit von 225 Tagen zu 9 <strong>St</strong>unden pro Tag,<br />

was einem Betreuungsangebot von 2025 <strong>St</strong>unden pro Jahr entspricht. Bei Schulkindern<br />

erstreckt sich ein Vollzeitangebot auf 45 Wochen pro Jahr und 5 Tage pro Woche und somit<br />

225 Tage pro Jahr. Die Teilzeitangebote <strong>im</strong> Vorschul- und Schulbereich wurden mit einem<br />

Relationsfaktor RF gewichtet, mit dessen Hilfe die tatsächlichen Betriebszeiten in Relation zu<br />

den Vollzeitangeboten erfasst werden.<br />

Ein kantonsspezifisches Merkmal stellen Blockzeiten und Mittagstisch dar, die <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<br />

<strong>Gallen</strong>, anders als in den meisten anderen <strong>Kanton</strong>en, obligatorisch sind. Diese werden <strong>im</strong><br />

Folgenden mit dem Faktor 0.5 gewichtet, 34 da beide Angebote zusammen eine<br />

Berufstätigkeit der Betreuungsperson <strong>im</strong> Umfang einer Teilzeitstelle von rund 50 Prozent<br />

ermöglichen. Anders als bei den Blockzeiten handelt es sich allerdings be<strong>im</strong> Mittagstisch um<br />

ein »hypothetisches« Angebot, das nicht von allen Kindern auch tatsächlich in Anspruch<br />

genommen wird. 35<br />

Tabelle 2: Gewichtung der Betreuungsangebote<br />

Typ Angebot Gewichtungsfaktor<br />

Typ 1 Vollzeitangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder (2025 h pro Jahr) 1.0<br />

Typ 2 Teilzeitangebote <strong>für</strong> Vorschulkinder<br />

(RF= Relationsfaktor: nach Betriebszeiten in Relation zu Vollzeitangeboten)<br />

1.0 x RF<br />

Typ 3 Vollzeitangebote <strong>für</strong> Schulkinder (45 Wochen pro Jahr)<br />

• Morgenbetreuung (mind. 1 h vor Blockzeiten)<br />

0.1<br />

• Blockzeiten und Mittagstisch<br />

0.5<br />

• Nachmittagsbetreuung (mind. 2 h)<br />

0.4<br />

Typ 4 Teilzeitangebote <strong>für</strong> Schulkinder<br />

• Morgenbetreuung (mind. 1 h vor Blockzeiten)<br />

0.1 x RF<br />

• Blockzeiten und Mittagstisch<br />

0.5 x RF<br />

• Nachmittagsbetreuung (mind. 2 h)<br />

0.4 x RF<br />

Typ 5<br />

(RF = Relationsfaktor: nach Betriebszeiten in Relation zu Vollzeitangeboten)<br />

Tagesfamilien<br />

• Vorschulkinder<br />

1.0<br />

•<br />

RF = Relationsfaktor<br />

Schulkinder<br />

0.5<br />

32<br />

Vgl. auch INFRAS, 2004, S. 9.<br />

33<br />

Vgl. Verordnung 861.1 über Finanzhilfen <strong>für</strong> familienergänzende <strong>Kinderbetreuung</strong> vom 09. Dezember 2002<br />

(<strong>St</strong>and am 01. Oktober 2007). Abweichend werden allerdings Blockzeiten und Mittagstisch, die <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<br />

<strong>Gallen</strong> obligatorisch sind, mit dem Gewichtungsfaktor 0.5 berücksichtigt.<br />

34<br />

Im Falle von Teilzeitangeboten erfolgt eine Relativierung nach Betriebszeiten <strong>im</strong> Verhältnis zu<br />

Vollzeitangeboten.<br />

35<br />

Wie bereits erwähnt, wird deshalb das effektiv genutzte Mittagstischangebot gesondert ausgewiesen.<br />

<strong>Familienergänzende</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />

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