Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen - Amt für ...
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Säuglingen 25 und Vorschulkinder ab Säuglingsalter bis Schuleintritt 26 und andererseits durch<br />
die vertiefte Analyse von Platzangebot und betreuten Kleinkindern gewinnen.<br />
Integrationsleistung des Betreuungsangebots<br />
Nicht zuletzt infolge der PISA-<strong>St</strong>udien, 27 wurde in Zusammenhang mit dem Konzept der<br />
FBBE die Integrationsleistung der familien- und schulergänzenden <strong>Kinderbetreuung</strong><br />
diskutiert, indem deren Rolle <strong>für</strong> den Ausgleich von herkunftsbedingten<br />
Chancenungleichheiten betont wurde. Derartige unterschiedliche <strong>St</strong>artchancen können u.a.<br />
mit der Einkommenssituation, Sprache oder Nationalität <strong>im</strong> Elternhaus zusammenhängen.<br />
Aus diesem Grund wurden <strong>im</strong> Rahmen des vorliegenden Projektes bei den befragten<br />
Betreuungsinstitutionen Angaben zu folgenden soziodemografischen Merkmalen der<br />
betreuten Kinder erhoben:<br />
Einkommensklasse der Herkunftsfamilie<br />
Nationalität des betreuten Kindes<br />
Muttersprache des betreuten Kindes<br />
Zuweisungsart des Kindes (auf Initiative der Gemeinde, z.B. durch Sozialamt oder<br />
Vormundschaftsbehörde, zugewiesene Kinder)<br />
Bei diesen soziodemografischen Daten existiert allerdings das Problem, dass sie von den<br />
meisten Betreuungsinstitutionen nicht systematisch erfasst werden, so dass die<br />
durchgeführten Analysen nur eine erste Einschätzung der Ist-Situation zulassen.<br />
Mittagstisch<br />
Seit dem Schuljahr 2008/09 ist <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> neben den Blockzeiten auch das<br />
Angebot von Mittagstischen obligatorisch 28 . Rein hypothetisch existiert damit ein<br />
vollumfängliches Mittagstischangebot. Anders als bei den Blockzeiten wird der Mittagstisch<br />
allerdings bei weitem nicht von allen betroffenen Kindern auch tatsächlich in Anspruch<br />
genommen. Aus diesem Grund wird ergänzend die effektive Nutzung des Mittagstisches<br />
ausgewiesen.<br />
4.2 Eingrenzung der familien- und schulergänzenden <strong>Kinderbetreuung</strong><br />
„In der Auseinandersetzung mit dem Begriff der familien- und schulergänzenden<br />
<strong>Kinderbetreuung</strong> ergeben sich folgende Schwierigkeiten: Einerseits gibt es unterschiedliche<br />
Begriffe <strong>für</strong> vergleichbare Angebote und andererseits wird unter dem gleichen Begriff<br />
Unterschiedliches angeboten“. 29 Zunächst lässt sich bei den Betreuungsangeboten zwischen<br />
formellen und informellen Angeboten unterscheiden. 30 Im Folgenden werden ausschliesslich<br />
die formellen Angebote in Form der institutionalisierten Betreuung ausserhalb der eigenen<br />
Familie in einer öffentlich oder privat finanzierten Betreuungsinstitution oder einer<br />
25<br />
Als Säuglinge gelten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats.<br />
26<br />
Kinder sind bereits in der Schule, wenn sie den Kindergarten besuchen.<br />
27<br />
Vgl. exemplarisch EDK, 2010.<br />
28<br />
Im Volksschulgesetzt (sGS 213.1, Fassung gemäss X. Nachtrag) sind die Rahmenbedingungen wie folgt<br />
geregelt: Art. 19bis (neu). Die Schulgemeinde bietet den Schülern über Mittag bedarfsgerecht eine gesunde<br />
Verpflegung oder einen Aufenthaltsraum an, in dem diese eine mitgebrachte Verpflegung einnehmen können,<br />
soweit die Gemeinde diese Aufgabe nicht erfüllt.<br />
29<br />
EKFF, 2008, S. 10.<br />
30 Vgl. EKFF, 2008, S. 10.<br />
<strong>Familienergänzende</strong> <strong>Kinderbetreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong><br />
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